…ist schon merkwürdig, wie unterschiedlich die App funktioniert - ich habe zu 99% die korrekten Ladedaten in der App nach einem Ladevorgang (abgeglichen mit den Daten der Wallbox), das kommt wirklich gut hin - die App ohne Ladungsverluste, die Wallbox mit🤷🏻♂️
Beiträge von Projekt Kuga PHEV
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…Ford - gut Ding will Weile haben😇
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…mein Hinweis kam nur deswegen, weil zB schon der eine oder andere vFL-Käufer LED nach dem Kauf schmerzlich vermisst haben und dann anfingen, sich zu ärgern…
Ich habe seinerzeit ganz gezielt einen Vignale genommen, weil das der einzige war, der letztendlich meine Wünsche an Ausstattung erfüllen konnte - da schieden die anderen Varianten schnell aus…
Grüße
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Nein es war der neue FORD EXPLORER !!!
…und auf welcher „Plattform“ steht der?
Und genau das meint hucky - der FORD E-Explorer ist mehr ein VW ID4 denn ein Ford🥴
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…schau dir mal die Ausstattung von „cool & connect“ an…imho ist da nicht viel drin.
Das sollte man vorher für sich entscheiden, was einem an Ausstattung wichtig ist, nicht, dass man im Nachhinein seine Unzufriedenheit in Foren ablässt🥴
Grüße
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…“hallo erst mal“ im Forum!
Wie soll denn jemand helfen, wenn es so gar keine Informationen zu deinem Auto gibt…man kann ja nur aufgrund der Platzierung deines Posts vermuten, dass es sich um einen Ford Kuga MK II handelt, Modell, Produktionsdatum unbekannt?
Grüße
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…Wechsel doch bitte mal den Browser und probiere einen anderen aus (zB chrome).
Ich nutze den Firefox nicht, versuche doch mal diese Lösungsansätze:
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Richtig, aber dazu muss eben das Fernlicht eingeschaltet sein, und das darf (und wieder kommt der Gesetzgeber daher) man nur, wenn keine durchgehende Straßenbeleuchtung installiert ist - der Nebelscheinwerfer ist aber autark einschaltbar und leuchtet eben auch bei Abblendlicht die Seiten besser aus als das Abblendlicht - nur da steht eben auch wieder zur grundsätzlichen Nutzung der Gesetzgeber im Weg, denn ich darf die NS nur bei erheblicher Sichtbehinderung einschalten und nicht nur wegen des breiteren Ausleuchtens der Straße des Nächtens…🤷🏻♂️
Klar, soll jeder machen, wie er will, denn ich kenne keinen Fall in meiner Autofahrvita, dass irgendjemand wegen eingeschalteter NS bei guter Sicht „abgemückt“ wurde…
Und eines noch als Anmerkung: Ich persönlich finde, dass die NS eben nicht blenden, da sie ja einen ganz anderen Leuchtwinkel haben und insbesondere Nebel ja von unten her „unterleuchten“ sollen - Ich persönlich finde das breitere Ausleuchten durch NS insbesondere auf nicht beleuchteten Landstraßen, die durch Wälder und Felder führen, gerade hinsichtlich des früheren Erkennens von Wildwechsel mit breiter Ausleuchtung am Fahrzeug für einen Sicherheitsgewinn…
Grüße
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Na ja, die Nebelscheinwerfer leuchten eben durch ihren niedrigen und breiten Lichtkegel schon gerade die Seiten rechts und links zumindest bei Abblendlicht besser aus, das ist imho auch schon merklich.
Gerade auf dunklen Landstraßen empfand ich die Ausleuchtung mit Nebelscheinwerfern zu den Seiten als „breiter“.
Würde man sich aber an die StVO halten wollen, wäre die Nutzung der NBS bei guter Sicht gleichwohl rechtlich ausgeschlossen, egal, ob du blendest oder nicht🤷🏻♂️ (und bevor ich einen Shitstorm ernte: Ich erwähne das nur vollständigkeitshalber, ohne den Gesetzes-Moral-Apostel spielen zu wollen🥴)
Grüße
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Hi Leute
Es wurden 455 Antworten zum FL geschrieben, aber ich glaube nicht eine zu den Nebelscheinwerfern.
Denn die NSW sind ja beim ST-Line X auch gestrichen wurden, beim normalen LED wie beim Matrix Licht.
Hat da einer Erfahrungen gemacht, wie es ist ohne NSW bei Nebel.
Grüße Klaus

na ja, kannst es eh nicht ändern (beim Mach E gab es noch nie NSW). Für mich war der Umstieg vom adaptiven LED-Licht mit NBS auf normale LED-Scheinwerfer ohne NBS zu vollziehen.
Die Nebelscheinwerfer vermisste ich überhaupt nicht, den Mehrwert fand ich da nicht so entscheidend - viel mehr vermisse ich das adaptive LED/Matrix, denn das bringt wirklich einen Sicherheitsmehrwert…
Aber auch hier ist anzumerken, dass eben die Vorteile des adaptiven LED für reine Städter gleich Null ist, da die Nutzung des Fernlichts ja bei durchgehender Straßenbeleuchtung eh nicht erlaubt ist (innerstädtisch also fast immer) und für Nebelscheinwerfer ja auch nur die Benutzung bei erheblicher Sichtbehinderung erlaubt ist…innerstädtisch also anzahlmäßig eher marginal.
Aber auch auf Landstraßen finde ich persönlich den Mehrwert von Nebelscheinwerfern eher marginal…