...die Rechtslage zwischen den Konzernen in USA und Fern-Ost dürfte nichts mit EU-Gewährleistungsregelungen für Endverbraucher zu tun haben. B2B außerhalb der EU ist reine Verhandlungssache. Da kann auch mal für den Käufer gelten: "Gekauft wie besichtigt!" . Dann hätte FORD das alleine zu bezahlen.
…auch im internationalen Handelsrecht wird es Verträge geben, die vergleichbare Situationen beinhalten…aber ehrlich gesagt, ich kann mir die Art und Weise, wie das unter solchen Konzernen geregelt ist, nicht so richtig vorstellen, keine Idee🤷🏻♂️