Beiträge von Projekt Kuga PHEV

    Herzlich Willkommen im Forum!


    Hast du denn mal in die Bestimmungen der Bafa geschaut? Ich habe es schnell mal gerne für dich erledigt?

    Dort findest du folgendes:


    https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/emob_merkblatt_2020_1021.pdf;jsessionid=DCDD7DF8615AE503C17E019B1A482C3C.2_cid362?__blob=publicationFile&v=12

    (Seite 6 ist für deine Fragen maßgeblich)


    Da sich die Bafa immer auf Netto-Preise bezieht, sollten zur Grundlage der Einreichung auch die Nettolistenpreise genannt sein. Denke dra, dass du den richtigen „Grundpreis“ für DEIN Modell wählst - und der muss mit dem auf der Rechnung übereinstimmen.

    Darüber hinaus muss der Nachlass auf der Rechnung extra ausgeworfen werden.


    Anm.:

    1. Es ist völlig egal, wieviel du an Sonderzubehör einbauen lässt, dass ist für die Bafa-Bemessung irrelevant, Hauptsache der Netto-Grundpreis ist stimmig mit deinem Modell und der Bafa-Fahrzeugliste ausgeworfen…

    2. Meine hier getätigten Angaben sind ohne Gewähr!!!

    3. Habe ich da was falsch aus den Bafa-Unterlagen rausgelesen, bitte ich die anderen Kollegen, sofort hier reinzugrätschen??


    Gruß

    … also das finde ich schon richtig frech von diesem Händler!

    Der verkauft zunächst ein mangelbehaftetes Auto (Neuwagen), bastelt vergeblich mit mehrfachen erfolglosen Mangelbeseitigungsversuchen an dem Auto herum und zu guter Letzt bietet er den Rückkauf/Inzahlungnahme zum DAT an und hebt auch noch positiv hervor, dass er den Mangel ja schließlich mit kauft, zu dem er als Händler eine Pflicht zur Beseitigung hätte???????????? Das ist ja frecher als die Vergleichsangebote von VW im Dieselgate!!!!

    Ganz ehrlich - der 12V-Starterbatteriemangel ist imho ein nicht unerheblicher, wird der nicht beseitigt, ist dem Käufer imho nicht zuzumuten, dieses fehlerbehaftete Auto zu behalten - die Konsequenz:

    Entweder ein neues und mangelfreies Auto oder die Rückabwicklung - na klar, und dieses sicherlich mit Abzügen nach der berühmten Formel des Nutzungsausgleichs.

    Das hier gemachte Angebot des Rückkaufs des Auto zum DAT kennt nur einen Gewinner: Das Autohaus.

    Wenn mir jemand so frech käme mit so einem untragbaren Angebot, würde ich genau noch ein Gespräch führen, in dem ich dem Händler meine Position klar machte… bewegt er sich danach nicht unverzüglich auf mich zu und macht ein annähernd tragbares Angebot, läge der Vorgang bei einem sachkundigen RA mit dem Ziel der Rückabwicklung…


    Gruß

    Dieses Geräusch wird schon von Beginn an immer wieder thematisiert (nutze mal die Sufu).

    Meiner macht auch Geräusche, aber eher ein dezentes Surren. Mir ist aber leider nicht mehr erinnerlich, ob es dagegen eine Ford-Maßnahme gab - aber ich meine, dass Ford meint, es wäre Stand der Technik?


    Gruß

    Imho ein Folgeschaden, der unmittelbar mit dem Garantiefall (undichter Filterbehälter) zusammenhängt. Insofern sollte die Beseitigung des aus dem Ursprung resultierenden Folgeschaden (Kausalität) ebenfalls vom Garantieträger zu beseitigen sein (nur meine unmaßgebliche Laienrechtsauffassung)


    Gruß

    Doch, das geht imho mit einem Trick, indem du zwischendurch einfach eine Abfahrtzeit programmierst, Temperatur auf mittel, dann zieht die Heizung den Strom aus der HV, das Ladegerät registriert, dass dem HV Strom entzogen wird und lädt nach. Und wird der HV geladen, wird automatisch die Starterbatterie mitgeladen… so sollte das klappen.

    Wenn ich morgens vorheize und der Ziegel eingesteckt ist, hört man deutlich, dass geladen wird… und das Energiemessgerät bestätigt das.


    Gruß