…danke, habe das „Vergangene“ nicht im Kopf…
Beiträge von Projekt Kuga PHEV
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…liegt immer noch unbenutzt in der Garage…?
Gruß
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Ich muss jetzt noch einmal ganz blöd nachfragen:
Ich sehe bei mir auf „MyFord“, dass für mein Auto nach dortigem Stand keine updates für das Sync vorhanden sind, alles aktuell…
Ist die Version, die hier veröffentlicht wird, eine Vorabversion, denn über kurz oder lang müsste doch die Aktualisierung in „MyFord“ angezeigt werden…?
Gruß
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… ok, dass das so einfach ist, wusste ich nicht? … na mal schauen, das mache ich beim nächsten Mal auch so - was meine Waschanlage mit Kettenzug wohl dazu sagt…?
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… ich habe meinen Ford-Händler angeschrieben, das Phänomen beschrieben und um Stellungnahme gebeten… wir werden sehen…
Gruß
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…und was machst du in der Waschanlage, wenn der Fahrakku leer ist?
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Das zum Thema „PHEV“ wären „Umweltsäue“…?
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Diesmal ein Audi… aber besonders interessant ist der Hinweis, dass trotz der steigenden Anzahl von akkubetriebenen Fahrzeugen keine merklichen Erhöhungen der Fallzahlen für Autobrände zu verzeichnen sind…
Gruß
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Leasing stand hier nicht in der Fragestellung.
Ich zitiere gerne noch einmal:
„… Antragsberechtigt sind Privatpersonen … auf die ein Fahrzeug gemäß Nummer 3 der Richtlinie als Käufer … zugelassen wird … Wenn das Fahrzeug auf eine andere Person als den Antragsteller zugelassen wird, kann keine Förderung gewährt werden. …“
Ich meine, da gibt es nichts zu interpretieren. Diese Aussage steht in deutlichem Widerspruch zu der in der später folgenden Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ hierzu geschriebenen, nach der es egal ist, ob Käufer oder derjenige, auf den das Fahrzeug zugelassen ist, identisch sind, sondern hiernach ist nur entscheidend, das Antragsteller = Halter sein muss. Wäre das so von der Bafa gemeint, warum setzt sie expressis verbis „als Käufer“ dazu? Diese beiden kleinen Worte hätten sie dann auch weglassen können.
Wie auch immer, wir können uns die Köppe heiß diskutieren, werden aber zu keinem Ergebnis kommen. Entscheidend ist, wie es die Bafa sieht.
Ich würde mich dabei also nicht auf die Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ verlassen, sondern mich an den Text und den Wortlaut der Bafa-Vorschrift halten (oder vorher die Bafa in einem Telefonat oder besser mit einer Email mit diesem Widerspruch konfrontieren und eine entsprechende Stellungnahme einfordern - und das schriftlich, damit ein Beleg existiert, sollte es denn doch schiefgehen.
Gruß