Beiträge von Projekt Kuga PHEV

    Hallo zusammen, ich bin neu hier, habe mich gerade angemeldet. Ich lese seit ein paar Tagen mit, habe im Juni einen Vignale PHEV bestellt, soll Ende August gebaut werden, Ende September beim Händler sein, gestern hieß es, er sei bereits in Produktion (was auch immer das heißt). Jetzt habe ich den Beitrag mit den möglichen Änderungen bei der Ausstattung gelesen, was kann da oder wird da eventuell geändert?

    … das wird dir niemand sagen können, ob irgendwas an den Ausstattungen geändert wird.

    Du solltest deinen Händler kontaktieren und ihn bitten, wenn dort irgend etwas zu Änderungen im Rahmen der „Modellwechsel“ bzw. der Produktionslinien (zumeist ja irgendwelche lustigen oder unlustigen Einsparungen) bekannt wird, er dich davon informiert, um deine Bestellung ggf. Noch rechtzeitig anpassen zu können - so habe ich es mit meinem Händler seinerzeit jedenfalls besprochen und es hat auch geklappt.


    Gruß

    … das finde ich nicht, denn wenn meine Steuern, die ich für mein Kfz bezahle, auch dem Straßenverkehr zugute kämen, zahle ich sie mit einem gewissen „Verständnis“, wenn sie aber umgeleitet werden, weil irgendeinem Politiker der individuelle Kfz-Straßenverkehr völlig egal ist und er irgendwo anders „Prioritäten“ sieht, dann habe ich dafür kein Verständnis!


    Gruß

    Hallo zusammen!


    Kann mir jemand sagen, ob das bstellte Auto (Juni) auch so gebaut wird wie es seinerzeit in der Konfiguration vorgestellt wurde, oder wird das einfach in der laufenden Produktion einfach umgestellt?

    Z.B. die induktive Ladeschale gibt es ja jetzt nur noch mit Aufpreis und nicht als Serie.....

    Immer wieder in beliebter Streitpunkt:

    Ford behält sich Änderungen in der Ausstattung bei den 1/4jährlichen Produktionszyklen vor… Wenn du im Juni 21 bestellt hast (2021.50), musst du aufpassen, was sich in deinem Bauquartal geändert hat… ggf. bevor dein Auto in Produktion geht, mit deinem Händler nachverhandeln…

    Mir ist so einiges „verloren“ gegangen, mir wichtige Dinge habe ich im Rahmen eines Händlergesprächs bzw. per Email nachordern können.

    Ganz blöd wird es bei Dingen, die dann nicht mehr lieferbar sind - so ist bei meinem die Volllederausstattung weggefallen, die SRA, das ANC, die hinteren Türaufschäumungen…

    Andere User hier haben mit Erfolg nachverhandelt, wenn bestellte und in der unveränderten Rechnung zur Bestellung enthaltene Ausstattungsmerkmale nicht mehr im Auto verbaut waren…


    Gruß

    …na da steht doch eindeutig, dass derjenige Käufer, auf den das Fahrzeug zugelassen ist, auch der Antragsteller sein muss…?


    1 Antragsberechtigung

    Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Fahrzeug gemäß Nummer 3 der Richtlinie als Käufer oder Leasingnehmer zugelassen wird. Ein Leasinggeber ist nur dann antragsberechtigt, wenn er das Fahrzeug zur Eigennutzung erwirbt. Wenn das Fahrzeug auf eine andere Person als den Antragsteller zugelassen wird, kann keine Förderung gewährt werden. …“


    … danach muss der Antragsteller der Käufer sein, auf den das Fahrzeug zugelassen wird…


    Gruß