beachte den Post von didi72de #45…
Daran könnte man sich doch orientieren.
Ich würde an deiner Stelle, wenn du grundsätzlich mit deinem Händler zufrieden bist, ein ultimatives freundliches Gespräch Gespräch führen und ihn bitten, einen perspektivischen Termin zur Auslieferung zu nennen.
Sollte er sich auf die Hinterbeine stellen, würde ich so verfahren, wie dem link von didi72de bewchrieben:
Eine Fristsetzung zur Auslieferung, die du oberhalb von 2 Wochen für angemessen hältst, also ihn entsprechend in Lieferverzug setzen. Erst danach hast du die Möglichkeit, mehr Druck über ein anwaltschaftliches Schreiben aufzubauen…
Gruß