Leute, auch damit seid ihr glaube ich auf dem falschen Dampfer...
Jede Geschwindigkeitsbegrenzung ist eine Streckenbeschilderung, sie ist erst aufgehoben, wenn ein Verkehrsschild das ausweist.
Dass mit einer Kreuzung die Geschwindigkeitsbegrenzung automatisch aufgehoben ist, stimmt eben nicht (selbst Fahrschulen lehren das teilweise falsch). Ausnahme von der Regel sind in der Tat Baustellen, da endet die Geschwindigkeitsbegrenzung, wenn die Baustelle offensichtlich beendet ist...
Oder
Tempoverstoß: Strafen für zu schnelles Fahren
Ein Autofahrer, der innerorts 21 km/h zu schnell unterwegs ist, muss mit 80 Euro Strafe und einem Punkt in Flensburg rechnen.
www.adac.de
Gruß