Beiträge von MichaelTE

    Ja, kann ich für mich auch bestätigen.
    Ich habe mit meinen 191cm eine für mich gut passende Sitzposition gefunden und würde den Innenspiegel auch gerne noch etwas "höher" einstellen.
    Ich sehe den oberen Rand der Rückscheibe jedenfalls nur, wenn ich den Kopf ein wenig einziehe, dafür aber die Kopfstützen und die Kante der Sitzbank.

    Das liegt wohl an das My 2021.50 für den wird nur noch das Basisfahrzeug auf der Rechnung akzeptiert, nicht mehr wie in meinem Fall Titanium X.

    Das kann nicht richtig sein.
    Seit 29.07. stehen auch Titanium X und Co auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge. Seihe Beitrag #590.
    Einzig im Onlineantrag ist das (Stand heute) noch nicht umgesetzt

    So, endlich fertig upgedatet, hoffe ich...
    Das von Ford angebotene Sync-Update auf 21020 war problemlos.
    Dann kam das Map-Update.
    Da habe ich während des zweiten Teils in falscher Erwartung den Stick zu früh gezogen.
    Karten waren da, aber die Sprachsteuerung fehlte.
    Logdatei trotzdem erstellt, es gab einen weiteren Download mit ca. 8,5GB.
    Mehrfach gestartet, mehrfach durchgeführt, die Sprachsteuerung blieb weg.
    Zwischendurch immer wieder "VOL+FFwd", ohne Erfolg.
    Heute letzter Versuch: MEM_ERR01.
    Tja, und dann habe ich die im Sync bei den Einstellungen angebotene "Rücksetzung auf Werkseinstellung" genutzt.
    Jetzt sind alle Sprachbefehle wieder da, dafür musste ich halt alles wieder neu einrichten inkl. die App.
    21020, F10, Gracenotes irgendwas mit 36 hinten.
    Scheint erstmal komplett zu sein...

    Trotzdem hat die BAFA abgelehnt mit dem Hinweis, es wäre bereits einmal ein Antrag gestellt worden.

    Wenn der erste Käufer nach Zulassung einen Antrag gestellt hat, ist kein weiterer Antrag möglich.
    Offenbar egal, was der Käufer dann gemacht hat.
    Womöglich wollte der nur versuchen, die 4.500 EUR abzugreifen.

    Nach dem neuen WEG habe ich einen verbindlichen Anspruch auf eine Ladestation, muss dann nur die Kosten tragen, verhindern bzw. verbieten kann es die Gemeinschaft nicht. Aber dem Elektroauto oder Plugin- Fahrzeugen gehört die Zukunft, da muss sich langsam was bewegen.

    Ja, das schrieb ich ja schon. Trotzdem kann dir die Gemeinschaft vorschreiben, wie die Lademöglichkeit auszusehen hat.
    Da kannst Du nicht einfach sagen, ich lass mir neben meinen Stellplatz eine neue Steckdose dranbauen, fertig.
    Es kann und darf da durchaus Vorgaben geben, die Du einzuhalten hast.
    Denn: Über die konkrete Ausführung der Maßnahme wird gem. § 19 Abs. 1 WEG n.F. im Rahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung beschlossen. Bei der Beschlussfassung entscheidet jeweils (nur noch) die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.