Das BMKW hat nach wie vor die Wärmepumpen und die eAutos in den FAQs, es gibt also den Rechtsanspruch und wir wissen ja wie klagewütig die Deutschen sind. Bestimmt stehen schon die Verbraucherzentralen in den Startlöchern.
Aus einer Erwähnung in "Häufig gestellten Fragen" einen wie auch immer gearteten Rechtsanspruch abzuleiten, ist, gelinde gesagt, verwegen.
Ich zitiere mal aus jenen FAQ:
"Neue Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für Elektroautos müssen dem Netzbetreiber ohnehin mitgeteilt werden. Daraufhin wird der Verteilnetzbetreiber in der Regel die Jahresverbrauchsprognose anpassen, das Entlastungskontingent erhöht sich automatisch."
Wenn sich der Verteilnetzbetreiber dem verweigert oder die Prognose nicht so anpasst, wie du es gerne hättest, kannst Du natürlich klagen.