Hallo zusammen,
ich bin hier neu hier und möchte Euch kurz von meinen Erfahrungen berichten. Ich fahre einen Ford Kuga Plug-in-Hybrid, Baujahr 2024, mit Vollausstattung und bin ebenfalls vom Rückruf 25SC4 betroffen.
Direkt nach Bekanntwerden des Rückrufs habe ich sowohl beim Autohaus als auch bei den Ford-Werken eine Mängelrüge eingereicht. Die Ford-Werke boten mir daraufhin eine Entschädigung in Höhe von 120 Euro an, die ich jedoch abgelehnt habe.
Der Händler hat sich zunächst damit herausgeredet, dass er nichts unternehmen könne, da der Rückruf von den Ford-Werken ausgehe.
Daraufhin habe ich einen Anwalt eingeschaltet, und zwar die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die bundesweit für ihre Tätigkeit im Bereich Rückrufe und Verbraucherrecht bekannt ist. Nachdem meine Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme bestätigt hatte, wurden die Ford-Werke wegen der Sicherheitsproblematik und der Leistungsbegrenzung angeschrieben. Auf dieses Schreiben wurde jedoch überhaupt nicht eingegangen.
Zusätzlich wurde auch der Händler mit Fristsetzung und entsprechender Aufforderung zur Mängelbeseitigung bzw. Stellungnahme angeschrieben. Das Ergebnis: Der Händler hat einer Rückabwicklung des Kaufvertrags grundsätzlich zugestimmt.
Aktuell befinden wir uns noch in Verhandlungen über die Höhe der Rückzahlung sowie den Abzug für die bereits gefahrenen Kilometer. Ich hatte das Fahrzeug als Jahreswagen gekauft.
Ich wollte euch das einfach einmal zur Information mitteilen. Vielleicht hilft meine Erfahrung dem einen oder anderen Betroffenen weiter.