Zu Frage 3:
Rückrufe sind Sache des Herstellers. Daher müssen alle entsprechend zugelassenen Ford Vertragswerkstätten diese im Auftrag von Ford für den Kunden kostenfrei durchführen. Die Werkstatt rechnet den Aufwand danach mit Ford ab.
Rückrufe sind an das Fahrzeug gebunden, dabei ist es völlig unerheblich, auf welchem Wege der Halter das Fahrzeug erworben hat. Der aktuelle Halter ist aber in der Pflicht, den Rückruf baldmöglichst abarbeiten zu lassen. Sollte er das nicht machen, erlischt nach erneuter Aufforderung die Betriebserlaubnis.