Beiträge von Kuga-Stromer

    Und ja, der Akku lädt bei der Fahrt mit den beiden elektrischen Maschinen schneller als am Kabel. Am Kabel kann mit max. 3,7 kW geladen werden, per Rekuperation durch den Traktionsmotor/Generator (MG2) sind es bis zu 60 kW und mit dem Verbrennungsmotor über den Startermotor/Generator geht das Laden mit bis zu 50 kW.

    da war ich ehrlich gesagt erstaunt das so viel in die batterie gekommen ist, war ja viel schneller als am lader.

    Der Akku wird nicht nur über das Kabel, durch Rekuperation und im Modus EV-laden aufgeladen, sondern fast immer, wenn der Verbrennungsmotor läuft. Das ist ja gerade der Vorteil des Power Split. Ein Verbrennungsmotor mit herkömmlichem Getriebe läuft die meiste Zeit im niedrigen Leistungsbereich mit einem Wirkungsgrad von 10% bis 20%. Der Verbrennungsmotor im Kuga PHEV wird, vor allem im Eco-Modus, bewusst in einem höhere Leistungsbereich betrieben, wo der Wirkungsgrad durch den Atkinson-Zyklus bis zu 40% betrifft. Die dabei überschüssige Energie wird über den Starter/Generator dem Akku zugeführt. Da die Steigerung des Wirkungsgrads höher ist als die Speicherverluste, wird der Kraftstoff besser ausgenutzt, was in Summe mit den dadurch elektrisch mehr zurückgelegten Kilometern zu einem vergleichsweise niedrigem Kraftstoffverbrauch führt.


    Mehr dazu findet man auch in diesem Thread:


    Dieser Thread wurde offensichtlich im falschen Forum eröffnet. Vielleicht kann ein Moderator ihn mal nach

    „Kuga Mk3 - Ford Duratec PHEV - Plug-in-Hybrid„

    verschieben.

    Der insgesamt zurückgelegte Weg beträgt demnach 135 km, davon hat sich auf 100 km die Kurbelwelle des Verbrennungsmotors nicht gedreht, für 35 km hat sie das folglich. Wie hoch ist denn der Benzinverbrauch, den der BC1 anzeigt?


    Wichtig: Der Kuga PHEV kann wegen seines genialen leistungsverzweigendem Getriebe (Power Split) nur rein elektrisch oder hybrid arbeiten. Ausschließlich mit dem Verbrennungsmotor kann er sich nicht fortbewegen. Daher beziehen sich auch die beiden angezeigten Reichweiten auf den rein elektrischen und den hybriden Betrieb.

    Was mich aber interessiert:

    - Hat das Schreiben eine Datumsangabe? Wenn ja, welche?

    - Ist auch in diesem Schreiben die Garantieverlängerung für den Verbrennungsmotor (10 Jahre oder 240.000 km) bezüglich Bruchschäden erwähnt?

    Zwischenzeitlich kann ich mir die Fragen selbst beantworten, da das Schreiben, drei Wochen nachdem die Rückrufaktion bei meinem Kuga bereits durchgeführt wurde, nun doch noch eingetroffen ist:


    Datum des Schreibens: 05/08/2024

    Das könnte der 5. August sein oder in amerikanischer Schreibweise der 8. Mai sein. Die Anschrift hatte auch die amerikanischer Schreibweise.


    Eine Garantieverlängerung wird in dem Schreiben nicht erwähnt. Die Garantieverlängerung ist aber in der FSA-Datenbank als Maßnahme 23N06 eingetragen.

    Im August musste wegen einer Urlaubsreise wieder der Verbrennungsmotor fleißig arbeiten. Das tat er zum Glück auch mit dem am Anfang des Monats installiertem Update 24S33 ohne Probleme. Ich spucke mal schnell über die linke Schulter und klopfe dreimal auf meinen Holzkopf.

    Fahrprofil ca. 73% Autobahn, 15% Landstraße, 12% innerorts, davon 50% bergig und 50% im norddeutschen Flachland. Fahrmodus meist Normal mit EV-jetzt oder Eco mit EV-später, aber auch 400 km Normal mit EV-Laden und viel mit Klimaanlage.


    August:

    2006,0 km gefahren, davon 827,0 km (41,2%) elektrisch, Durchschnittsgeschwindigkeit 51,9 km/h

    Getankt E10: 101,66 l für 172,52 € (1,697 €/l)

    Geladen: 92,8 kWh für 45,34 € (0,489 €/kWh)


    Verbrauch:

    Benzin 5,07 l/100km plus Elektrizität 4,63 kWh/100km, Energiekosten 10,86 €/100km

    … Die Mehrzahl der Kugafahrer hat allerdings nur den 1. Rückruf, also 23S27! …

    Die Software des ersten Rückrufs 23S27 dürften die wenigsten noch installiert haben. Diese gab es ja nur wenige Wochen und wird schon seit längerem durch den Rückruf 24S33 korrigiert.


    Der zweite, immer noch aktuelle Rückruf 23S27 führt zum selben Ergebnis wie die Korrektur durch den Rückruf 24S33.


    Wer also alle Rückrufe hat durchführen lassen, hat auch im Falle eines potentiellen Motorschaden den „richtigen“ Notlauf und Anspruch auf einen Austauschmotor im Rahmen der Garantieverlängerung 23N06.

    Also meinen, mit dem 23N06, konnte man …

    … Der hatte aber die 23N06 nicht, sondern nur die 23S27.

    23N06 ist eine Garantieverlängerung aber kein Update und ändert daher nichts am Verhalten des Fahrzeugs. Das Korrektur-Update zur fehlerhaften Software des ersten Rückrufs 23S27 wird beim Rückruf 24S33 installiert.