Ich habe die Tage mal einen Beitrag bei „Grip das Motormagazin“ gesehen. Da hatten die zwei moderne Plug In Hybride im Test, einen BMW 530ie und einen Peugeot 508. Beide haben fast die gleiche Akkukapazität wie der Kuga PHEV. Dieser Beitrag hat mich bzgl. tatsächlicher elektrischer Reichweiten wirklich überrascht. In meinem Fahrprofil erreiche ich mit meinem PHEV so 50-55 km im Sommer und ca 40 km im Winter. Ich dachte eigentlich, das sei etwas wenig, aber dieser o.a. Beitrag hat mich dann echt eines besseren belehrt. Sowohl der BMW als auch der Peugeot haben es bei 10-15 Grad Außentemperatur gerade mal auf Ach und Krach 30km El. Reichweite, auf einem Fahrprofil, das meinem doch recht ähnlich ist, gebracht. Hier muss ich dann echt mal ein Lob an die Ford Ingenieure los werden. Als Gesamtbild, zusammen mit dem effektiven Lademanagement und dem daraus resultierenden super Benzinverbrauch haben wir da echt ein tolles Auto. Ich liebe meinen Kuga nachbringen bisschen mehr, als ohnehin schon.
Beiträge von Pitti0412
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selbstverständlich kann der Netzbetreiber den Betrieb verweigern, nämlich dann, wenn die verlangte Anmeldung nicht erfolgt ist. Das Verweigern des Betriebs erfolgt hier dann durch Stilllegung des Hausanschlusses.
Eine Sperrung ist vielleicht in der Theorie möglich. Hierfür muss jedoch ein triftiger Grund vorliegen. Einen ordnungsgemäß funktionierenden Anschluss einfach zu sperren, nur weil die Anmeldung versäumt wurde, wird vor keinem Gericht standhalten. Das wird auch in der Praxis noch nie durchgeführt worden sein.
Der Netzbetreiber kann den Eigentümer einer nicht angemeldeten Wallbox allerdings natürlich für dadurch verursachte Schäden haftbar machen (übrigens auch bei einer angemeldeten Wallbox) und in dem Fall auch den Hausanschluss sperren. Das ist wohl eher Zweck der Regelung.
Es ist natürlich keine Frage, dass man tunlichst die Finger von der Installation einer Wallbox lassen sollte, wenn man von sowas keine Ahnung hat. Arbeiten am HVT sind erstens für Ungeschulte nicht ungefährlich und können fatale Folgen für die gesamte Hausinstallation und / oder das ganze Haus haben. Nicht zuletzt erlischt u.U. der Versicherungsschutz.
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Ich war in meinem Kommentar auch unvollständig . Ich meinte natürlich die 11 kW Wallbox! Die muss ja nur angezeigt und nicht genehmigt werden. Wenn der Netzbetreiber also keine Genehmigung erteilen muss, kann er ja auch keinen Betrieb verweigern. Insofern kann es doch gänzlich egal sein, wer die Installation der 11kW Wallbox anzeigt. Anders sieht es natürlich bei den 22kW Wallboxen aus. Dort besteht eine Genehmigungspflicht.
Da der Kuga ja sowieso nur einphasig laden kann und meine Wallbox wahlweise einen einphasigen oder dreiphasigen Anschluss vorsieht, reicht da nicht vielleicht auch nur ein einphasiger Anschluss am HVT und ist die Wallbox dann überhaupt noch als Wallbox anzeigepflichtig, weil ja bei Nutzung von nur einer Phase die maximal abzugebende Leistung nur bei 3,7 kW liegt? Nein, denn die Anzeigepflicht besteht nur für Wallboxen über 3,7kW!
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Letztere wurde ja im legalen Fall ohnehin von einem Fachbetrieb installiert
Es braucht keinen Elektrofachbetrieb, um die Installation einer Wallbox legal zu machen. Die Installation muss nur von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden! Die Anmeldung beim Netzbetreiber kann auch von einer Privatperson erfolgen.
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Ein PHEV mit Ladeziegel an der Schuko-Steckdose in der Garage erfüllt keine der obigen Bedingungen.
Die Verkabelung der Garagensteckdose ist standardmäßig nicht extra stark für hohe Dauerlast ausgelegt, noch wohne ich in meiner Garage, bin also nicht in unmittelbarer Nähe.
Ich verstehe deine Sorgen schon. Man muss hier aber wirklich keine Panik haben, denn wenn das nicht sicher wäre, hätte das Ford Ladegerät sicher keine allgemeingültige Zulassung mit CE Kennzeichnung. Ich bin gelernter Radio- und Fernsehtechniker und habe ein Vordiplom in einem Elektrotechnik Studium. Ich bin zwar heute schon lange in der IT tätig, kenne mich aber im Elektrofach schon noch sehr gut aus.
Der Vorfall, den joe63 geschildert hat, muss irgendeinen Defekt beinhaltet haben.
Der Schutz beim Laden über die Steckdose mit dem Original Ford Ladeziegel ist eben, dass erstens der Ladestrom auf 10 A begrenzt wird, was jede heutzutage übliche Verkabelung bedenkenlos, auch dauerhaft verträgt. Zweitens befindet sich im Schuko Stecker des Ladeziegels ein Temperatursensor. Wird die Temperatur im Stecker zu hoch, schaltet der Ziegel ab.
Natürlich kann jede Hausinstallation auch von einem Elektriker irgendwann mal fehlerbehaftet durchgeführt worden sein, aber wenn ich mit dieser Angst dauerhaft leben wollte, dann dürfte ich gar kein Elektrogerät mehr unbeaufsichtigt betreiben. Auch z.B die Gasheizung im Haus könnte dann potenziell gefährlich sein.
Also kein Grund zur Sorge.
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Mein 21er Vignale hat das Brillenfach auch drin. Ich hab auch einen hellen Hinmel, aber ich habe keine Bestellnummer. Beim Freundlichen sollte das aber doch bestellbar sein.
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Also meine mit 16A abgesicherte Steckdose wurde nicht lauwarm, sondern heiß,
und zwar so heiß, dass der Stecker nicht mehr rausging!
Das darf echt nicht sein. Da ist definitiv mit der Steckdose etwas nicht in Ordnung gewesen. War die Steckdose ein Markenfabrikat, obwohl das auch bei billigen Baumarktsteckdosen nicht passieren darf. War sie vielleicht auch schon älter?
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Also 1980 war Installationsstandard bei der Elektroverkabelung in jedem Fall schon 1,5 mm^2. Dieses Kabel ist dafür ausgelegt, 16A, in einer installierten Kabellänge bis 30m problemlos zu verarbeiten, auch dauerhaft. Problem bereiten höchstens eben alte Steckdosen, die entweder schon abgenutzt oder oxidiert sind. Dort entsteht halt durch solche Übergangswiderstände eventuell Wärme. Ich habe aber auch schon an einer ganz alten, ganz dreckigen Garagensteckdose von 1978 geladen. Das wurde höchstens lauwarm.