Anwalt: Mir geht es darum das meine Rechsansprüche auf eine einwandfreie Batterie auch nach Ablauf der Werksgarantie bestehen bleibt, nicht dass ich, wenn die Herrschaften mal einen Lösung gefunden haben, ich noch etwas dazuzahlen darf, damit ich eine einwandfreie Batterie bekomme .
Wenn sich Ford im Vorfeld "gekümmet" hätte , hätte nach dem Rückruf 24S79 es den jetzigen Rückruf garnicht geben dürfen, aber hier wurden weiterhin Fahrzeuge produziert bei denen der Fehler weiterhin auftreten kann.
Und da kauft man schon ein europäisches Kfz und wird so enttäuscht. Habe 20 Jahre extra auf einen Neuwagen gespart zur Rente und nun das.....