...auf diesem Weg erhält JOE61 nach meiner Kenntnis keine Antwort, ob sein Gebrauchtwagen vom Rückruf betroffen und die Updates bereits durchgeführt oder noch offen sind.
Beiträge von Kunde1974
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Wie kann man nach einem Gebrauchtwagenkauf prüfen, ob alle Probleme (=Rückrufe des KBA) ordnungsgemäß in einer Werkstatt behoben wurden ?
nur für den Fahrzeugtyp allgemein über: https://www.ford.de/hilfe/anle…f-fuer-mein-ford-fahrzeug
mit der Fahrzeugidentifizierungsnummer für das individuelle Gebrauchtfahrzeug: https://www.ford.de/hilfe/r%C3%BCckrufe
Mein Fahrzeug ist dort bereits "positiv", in der App oder postalisch nocht nicht. Entscheidend für die rechtliche Wirksamkeit ist zwar nur das postalische Schreiben, die digitalen Vorboten siond aber starke Indizien, dass die Ford-Werkstätten/Vertragsverkäufer die Information auch schon haben.
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Im Inspektionsbericht des Mechanikers sind unterhalb des Kastens mit den Fahrzeugdaten "Ausstehende Seervice-Aktionen" standardmäßig als Wartungsmaßnahmen eingetragen. Im Digitalen Service Nachweis, "Kopie für den Kunden" sind in der rechten Spalte unter "Zusätzliche Wartungsarbeiten/offene Serviceaktionen" als "durchgeführt" oder "nicht durchgeführt" zu dokumentieren. Beide Vordrucke gehören zu jedem Werkstattaufenthalt in einer Vertragswerkstatt.
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Projekt Kuga PHEV: "Das Problem mit dem hier in Rede stehenden Rückruf dürfte sein, dass sowas wie Reichweite letztendlich keine verbindliche Angabe beinhaltet, sondern vielmehr eine „bis-zu-Regelung“ unter Berücksichtigung der WLTP-Reichweite. Also hierauf begründet einen Sachmangel zu stützen, wird nicht so einfach sein."
Sehe ich anders: Die WLTP-Reichweite ist zwar eine von Fahrprofil und Umweltbedingungen abhängige "bis -zu-Regelung" aber unter allen Bedingungen und Fahrprofilen mathematisch von der Ladekapazität als unverrückbare Konstante berechnet. Weniger Netto-Lade-Kapazität schränkt die Reichweite-Versprechen laut Prospekt ein. Selbst die die staatlichen Förderbedingungen für E-Fahrzeuge sind genau auf diese technisch bedingten Reichweiten-Berechnungen abgestimmt. Da mache ich mir wenig Sorgen bzgl. Gutachter oder Richter-Meinungen.
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Kuga-Stromer: Ich habe noch keinen postalischen Rückruf erhalten, der juristisch eine Update-Pflicht begründen könnte. Alle mir vorliegenden Informationen über den erneuten Rückruf sind nicht mit einer verbindlichen Anordnung des KBA als Behörde gegenüber betroffenen Fahrzeughaltern verbunden, die Ladefunktionen, den Betrieb und/oder den Softwarestand meines Fahrzeugs zu ändern. Ebenso liegt mir keine Rechtsbehelfsbelehrung vor, dass bei Nicht-Befolgung der Ford-Aussagen die EU-Typzulassung, Allgemeine Betriebserlaubnis oder Zulassung meines Fahrzeugs beschränkt oder aufgehoben würde. In allen bisherigen Veröffentlichung ist nur von Soll- und Empfehlungsangaben des Herstellers die Rede, verbindliche behördliche Verfügungen gegen die Fahrzeughalter in Deutschland mit Rechtsbehelfs- und -folgenbelehrung habe ich nicht gefunden.
Sollte das noch kommen, wäre die zivilrechtliche Sachmangelrüge erst recht begründet, weil der Sicherheitsmangel im Einvernehmen mit Ford behördlich festgestellt wäre.
So lange ich keine behördliche Verhaltensanordnung durch Verwaltungsakt habe, verfahre ich einfach weiter nach Betriebsanleitung.
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Kuga20122: Sachmangel vs. Folge des Hauptmangels, ja aber ohne Update besteht der im Rückruf begründete Sachmangel. Daher werde ich das Update möglichst vermeiden, s. nachfolgende Antwort an Kuga-Stromer.
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Ich merke, du hast dich mit der Thematik intensiv auseinandergesetzt.
Ich habe ein Verfahren gegen einen anderen Autohersteller durchgezogen - das Verfahren dauerte über 2 Jahre in zwei Instanzen. Die erste habe ich gewonnen, der Autohersteller ging in die nächste Instanz…
Erst als der Richter der 2. Instanz ein mögliches 2. Urteil zulasten des Herstellers signalisierte, lenkte der Hersteller von sich aus ein…ein 2. Urteil gegen ihn war wohl nicht zuletzt aufgrund einer drohenden Signalwirkung nicht gewollt🤷🏻♂️
Das Problem mit dem hier in Rede stehenden Rückruf dürfte sein, dass sowas wie Reichweite letztendlich keine verbindliche Angabe beinhaltet, sondern vielmehr eine „bis-zu-Regelung“ unter Berücksichtigung der WLTP-Reichweite. Also hierauf begründet einen Sachmangel zu stützen, wird nicht so einfach sein.
Und auch eine im Raum stehende Akkukapazität wird nur gutachterlich zu beweisen sein, inwieweit das dann in der Konsequenz als Sachmangel, weil nicht unerheblich nachteilig für den Käufer zu bewerten ist, dürfte auch von der Laune eines Richters abhängen.
Eine nicht unerhebliche Auswirkung wäre imho zB gegeben, wenn zB die Anerkennung der Reichweitenwerte für steuerliche Erleichterungen entscheidend wäre - das ist aber auch beim FL nicht tragend, da nach den aktuellen Grenzwerten der Kuga wohl nicht mehr berücksichtigt wäre.
Ob nun eine Reichweitenreduzierung um 5-10km bei einem PHEV als nicht unerheblicher Sachmangel rechtlich zu bewerten ist, vermag ich nicht zu beurteilen, halte es aber eher für unwahrscheinlich…ich kann dir zB sagen, dass ein bei Auslieferung fehlender und nicht nachrüstbarer automatischer Parkassistent unterschiedliche gerichtliche Entscheidungen hervorbrachte - mir ist ein Fall bekannt, bei dem das Gericht dies bejahte und der Händler dann letztendlich einlenkte - genauso gab es Fälle, bei denen dies negiert wurde…
Man braucht für sowas einen seeeehr langen Atem, als allererstes eine Rechtsschutzversicherung, die einer Kostenübernahme eines anwaltlichen Mandats zustimmt…da wäre ich gespannt, ob eine Rechtsschutzversicherung da so einfach zustimmt…
Grüße
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…na dann viel Erfolg bei der Wandlung🤷🏻♂️
Ich bin ja mal gespannt, was Ford dir zu deiner Forderung der Garantieerklärung zu Akku-Kapazität und Reichweite antwortet…(ich meine, die Antwort zu kennen)🥴
Grüße
PS: Auch dir ein herzliches Willkommen hier im Forum👍🏼
...dankeschön!
Nach meinen Erfahrungen mit dem Umgang des Kundenservices mit meinen Reklamationen zum alten Problem mit der Akku-Kapazität und zum neuen Problem mit dem Sync-Update bin ich natürlich wenig optimistisch, dass Ford mir überhaupt noch problem- oder sogar lösungsorientiert antworten wird.
Nach derzeitigem Stand enthält der Rückruf 25SC4 noch keine dezidierte Betriebseinschränkung für den Akku und die Reichweite.
Wenn Ford mir die Garantieerklärung verweigert, verzichte ich auf das Update des Rückrufs und habe Anspruch auf die volle Akku-Garantie von acht Jahren ab EZ bzw. falls vorher erreicht, die KM-Leistung (bei meinen 10 000 Jahres-Km uninteressant). Dann fahren wir das Auto einfach weiter wie bisher mit voller Garantie und Kasko-Versicherung.
Sollte Ford wider Erwarten erklären, dass die Akku-Kapazität und Reichweite durch die Maßnahmen im Rahmen des Rückrufs 25SC4 eingeschränkt würden, wäre das ein Sachmangel mit Anspruch des Käufers gem. BGB gegen den Verkäufer. Dann verlange ich Nachbesserung von Kapazität und Reichweite, bei Ablehnung eben Wandlung. Juristisch ganz einfach, kann sich natürlich ziemlich lange hinziehen.
Ich bin selbst gespannt, ob Ford von mir die Durchführung des Rückrufs 25SC4 tatsächlich verbindlich verlangt und gleichzeitig die Gareantieerklärung verweigert.

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Hallo zusammen, ich habe schon öfter im Forum geguckt, was rund um unseren Teilzeitstromer an Erfahrungen, Tipps und Rückrufen diskutiert wird. Aufgrund des zweiten Rückrufs (25SC4) habe ich mich entschlossen, meine Erfahrungen mit unserem Auto, dem Werksservice von FORD und dem online-Kundenzentrum (kunden@ford.com) zu teilen. Ich fange hinten mit der jüngsten Antwort des Kundenzentrums auf meine wiederholten Mail-Beschwerden wegen einer seit Anfang September 2025 bestehenden Blockade meines Zugangs zum Sync3-Update-Portal (https://www.ford.de/hilfe/sync-karten-software-updates): Am 03.02.2026 lautete die Antwort, weitere Schreiben würden die Bearbeitungszeit (fünf Monate!) durch die Fachabteilung nicht beschleunigen. Die Mail war gezeichnet mit "Nina Smith" und mit einem Zeitstempel "South Africa Time" versehen. Der Text enthielt keinerlei Bezug zum wiederholt reklamierten technischen Problem und realen Sachverhalt. Ich vermute, dass "Nina Smith" auf die Hinhaltung von Beschwerdeführer/innen programmiert ist. Das erinnert mich an meine Erfahrung mit unserem ersten Kuga PHEV, EZ 21.07.2020, gebraucht gekauft 09/24. Rückruf wegen Akku-Problemen, Update durch Fachwerkstatt, Ladekapazität des Akkus laut geeichter Wallbox anschließend von 0-100% knapp 10 kW, Reichweite laut Bordcomputer 32 Km statt 60 Km lt. WLTP. Mein Ford-Vertragshändler hat fast ein Jahr lang vergebens zahlreiche Diagnosen ders Akkus für den Werkskundendienst gemacht. Jedesmal forderte der Werkskundendienst neue Untersuchungen der Werkstatt mit dem Ergebnis enormer Standzeiten unseres Kuga und ebenso aufwendiger Diagnosestunden der Werkstatt. Nach einem Jahr ohne konkrete Diagnose des Werkskundendienstes habe ich aufgegeben und das Auto mit Tachostand 78 000 Km am 18.09.2025 gegen einen neuwertigen Kuga mit Tageszulassung, EZ 29.05.2024 /Tachostand 5 Km, eingetauscht. Und siehe da: Der Neue hat eine Ladekapazität von 11,5 kW, also 15% mehr Akku-Kapazität und Reichweite, als das mit den selben technischen Angaben verkaufte Alt-Auto! Und jetzt soll ich mit dem Rückruf 25SC4 wieder ein "update" machen lassen? Das kommt für mich aufgrund der bisherigen Service-Verweigerung nur infrage, wenn Ford mir die bisherige Netto-Akku-Kapazität und WLTP-Reichweite garantiert. Sonst werde ich nach 50 Jahren Kundschaft bei Ford und über 40 Fahrzeugen erstmals Wandlung des Vertrags verlangen.