Wir werden sehen. Das Schreiben lässt sich durchaus auf unterschiedliche Weise auslegen. Einmal auf meine Weise und einmal auf deine, eher aus Händlersicht erwünschte, Weise.
Mal angenommen, der Hersteller wird verpflichtet, eine Fahrzeugbaureihe zurückzurufen, weil die Hinterachse bruchgefährdet ist. Es gab bis Zeitpunkt xy aber nur eine Handvoll Fahrzeuge, wo dies tatsächlich passiert ist. Der Hersteller ruft die entsprechende Fahrzeugbaureihe in die Werkstätten zum Austausch der Achse. Er ist aber nicht bereit die Kosten dafür zu tragen. Zur Kostenübernahme ist er nämlich nicht verpflichtet.
Wer sollte denn dann die Kosten tragen? Der Halter, obwohl er noch innerhalb der Gewährleistungszeit ist, oder der Händler? Nach deiner Theorie muss der Händler aber keinen Sachmangel anerkennen. KFZ-Sicherheits-Rückrufe sind für den Halter verpflichtend einzuhalten, sonst droht im schlimmsten Fall die Stilllegung des Fahrzeugs.
Das Schreiben lässt sich nicht anders als sein von Fotrd-Juristen dreifach chemisch gereinigter Wortlaut (Zitate!) lesen oder auslegen: "Ford hat zwar keine Anweisungen herausgegeben...doch um...Risiken...zu minimieren, sollten Sie die Ladung der Hochvoltbatterie auf 80% beschränken...."