…nicht nur frech - ich würde prüfen, ob wir hier nicht schon im Strafrecht wandeln (Offizialdelikt Betrug)?
(Täuschung liegt hier vor, Irrtum liegt hier vor, Vermögensverfügung liegt vor, einzig der Vermögensnachteil wäre auslegungsbedürftig, wenn ich aber eine Vermögensverfügung erteile, ohne dass sie wie getäuscht, notwendig wäre, entsteht der Vermögensnachteil selbst dann, wenn ich für die Vermögensleistung einen gewissen „Gegenwert“ erhalten habe - da dieser aber völlig unnötig war, ist er dann doch ein Vermögensnachteil?)
Gruß
Warst Du mal bei Gericht beschäftigt? Wenn ja hast Du da nicht schon Hausverbot bei Deinem FH
.