Es ist so. Wenn der Betroffene Händler meint das negativ über Ihn berichtet wird oder auch aus seiner Sicht Falschaussagen getätigt werden, kann er wegen Verleumdung dagegen vorgehen. Ob ein Richter das genauso sieht ist dann noch eine andere Frage. Diese Abmahnanwälte durchforsten viele Foren nach solchen Aussagen und bieten es dann Ihren Kunden an oder mahnen auch selber um die Gebühren einzustreichen.
Mein Fall ist nicht aus diesem Forum und auch schon länger her. Ich habe für meine selbstständige Tätigkeit geworben wofür ich aber einen Meisterbrief hätte haben müssen. Ich hatte aber nur ein Gesellenbrief. Nach meiner rechtlichen Auffassung war ich der Meinung das Gesellenbrief + mehr als 15 Jahre Tätigkeit reichen würden. Dem war nicht so und deshalb Abmahnung.