...jo, das wäre doch mal 'ne Maßnahme...![]()
Meine Frau freut sich bestimmt...kann sie ihre Harley auch noch versorgen...![]()
...jo, das wäre doch mal 'ne Maßnahme...![]()
Meine Frau freut sich bestimmt...kann sie ihre Harley auch noch versorgen...![]()
Danke Euch für die Antwort. Habe ich schon befürchtet.
Das ist wirklich unglücklich gelöst.
Glaube mir, man bekommt mit der Zeit Routine in den Abläufen beim Start...
Sicherheitgurt-Status quittieren...Eco-Modus einschalten...Spurhalteassisten ausschalten (wenn nicht längere Strecke mit BAB) ... Motor aktivieren wegdrücken....
Geht inzwischen fast automatisch ![]()
Gruß Jörg
Pinocchio hat aber seine Meinung geändert. Es darf nur der PHEV betankt werden, falls mal die PIN ankommt. Also mit 12 Monaten wird das auch nix mehr. Aber da dieser feine Herr ja so viel versprochen hatte, werde ich es natürlich auch genauso handhaben
Der Text neben der Karte ist offensichtlich der gleiche, wie bei der 500€-Karte...die haben sich nicht die Mühe gemacht, den zu ändern...
Sei es drum - ich habe andere Infos schriftlich mit dem Info-Zettel nach dem Akkutausch und telefonisch bei der Bestellung der Karte...zudem interessiert sich an der Tankstelle kein Mensch für das Fahrzeug, das da betankt wurde...die Karte bekommt mein Frauchen und wenn mir da jemand Spirenzchen machen sollte, lernt der mich kennen...![]()
Gruß Jörg
Alles anzeigenLeitungslänge wären ca 12 Meter vom UV in der Garage. Verlegeart ist AP im Kabelkanal. ich meine auch schon gelesen zu haben das eineige Wallboxen "C" Charakteristik vorgeben. Deswegen meine Annahme. Ich glaube ich rufe morgen mal bei Heidelberger an.
Danke.
Gruß
Didi
Bei 12m Leitungslänge und Verlegung im Kabelkanal und 16A - da reichen 2,5mm2.![]()
Gruß Jörg
Meine 300€ Tankkarte kam heute auch - zusammen mit der PIN in getrennten Umschlägen.
Karte ist gültig bis 04/2022 ... da meine Frau noch einen Verbrenner hat, darf sie die "abtanken" - auf meiner 500€-Karte sind noch 169€ Rest und die sollten noch ein Weilchen reichen...
Gruß Jörg
Die "C" Charakteristik soll doch nur Stromspitzen im Millisekundenbereich "abfangen".
Bei einem C16A Automat würde dann in Abhängigkeit der Länge ja trotzdem 2,5mm reichen, oder?
Genauso ist es!
Es geht hier um die unverzögerte Auslösung bei Kurzschluss/Körperschluss - das hat nichts mit dem Leiterquerschnitt zu tun.
Der B16 macht die unverzögerte Auslösung (max. 0,4 Sekunden) bei 80A, der C16 bei höchstens 160A und bei der Zeit, die der Strom fließt, ist das belanglos...
Gruß Jörg
Moin moin,
wenn du auf der Internetseite für die Sync-Updates bist, findest du unten den Punkt "Fehlerbehebung".
Wenn du darauf klickst, wirst du zum Download einer ZIP-Datei geleitet, die du auf dem USB-Stick entpacken musst.
Dann wird nach Einstecken in die USB-Buchse eine Log-Datei erzeugt, die du dann hochladen kannst...
Gruß Jörg
Der Kabelquerschnitt ist abhängig von der Leitungslänge und der 3polige Sicherungsautomat mit 16A muss ein Typ B sein, C-Automaten sind nur für hohe Anlaufströme gedacht.
Wichtig ist die Abnahme der Anlage mit Prüfprotokoll durch einen anerkannten Elektrofachbetrieb - alleine schon, damit im Versicherungsfall kein Haftungsproblem entsteht.
Der Leitungsquerschnitt ist abhängig von der Stromstärke, der Verlegeart, der Temperatur, der Leitungslänge...
Da muss man die örtlichen Gegebenheiten wissen, um das genau beurteilen zu können...grundsätzlich würden 2,5 mm2 bein16A reichen.
Die Charakteristik des Leitungsschutzschalters gibt Auskunft darüber, beim welchem Vielfachen des Nennstrom der Schalter den Stromkreis im Fehlerfall ohne Verzögerung unterbricht - bei der B-Charakteristik ist es der 3 bis 5 fache, bei der C-Charakteristik der 5 bis 10 fache Nennstrom.
Beim go-e-Charger kann sowohl B- alsauch C-Charakteristik genommen werden. Ich habe auch schon mal gesehen, dass ein Hersteller C vorgegeben hat - obwohl ich vom Gefühl auch immer B genommen hätte...die Wallbox dürfte eigentlich keinen großen "Anlaufstrom" haben, wie z.B. Elektromotoren.
Die 900€ Förderung von der Kfw bekommt man eh nur mit einem Installationsnachweis (Abnahmenachweis) eines Installateurs, der in das Verzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist...natürlich aber auch wegen der Versicherung.
Gruß Jörg
Jupp ist der Booster...
FI an Steckdosen nur wenn die Steckdosen neu verlegt werden, Thema Bestandsschutz....und die sind dann ja eh nur Typ A...und dort ist Typ AEV verbaut...also ne ganz andere Klasse, und durch die Box die ich etwas früher mal verlinkt hatte ist es offiziell ne Wallbox, da es dafür auch die 900 Euro Förderung...
Wenn die in die eigentliche Box wirklich einen "echten" RCD Typ B/EV" verbaut haben, ist das wirklich eine andere Klasse und erklärt auch teilweise den stolzen Preis - es gibt Hersteller, die für einen solchen FI-Schalter 800€ aufrufen...
In den meisten Wallboxen ist kein "echter" RCD verbaut, sondern nur ein Schütz mit einer entsprechender Elektronik, die beim Erkennen von Fehlerströmen das Schütz abschaltet.
Das ist vermutlich auch der Grund, dass die meisten Hersteller die Installation eines RCD vor die Zuleitung zwingend vorschreiben - nur dann ehtspricht die Installation der geltenden VDE 0100-722 (die genaue Bezeichnung hatte ich jetzt gar nicht parat!)
Danke Dirk für die Hinweise...![]()
Gruß Jörg
Also wenn die in der Wallbox installiert ist, geht auch A, sonst nicht.
Genauso ist es!
Soweit ich das verstehe hat die Heidelberg einen DC Fehlerstromschutz >6mA intern verbaut.
Da würde ja dann ein "normaler" FI ausreichen.
Gruß Didi
So steht es in der Montageanleitung der Heidelberg...
Gruß Jörg