Ok, dann gehe ich mal in's Detail:
Ich gehe mal davon aus, dass bis zur Steckdose 1,5mm2 verlegt wurde. Diesen Querschnitt findet man i.d.R. in Verlängerungsleitungen mit Schukostecker bzw. -kupplung.
Wenn ich mal unterstelle, dass von der Verteilung bis zur Steckdose auch noch ca. 10 m Leitung verlegt wurden, ergibt sich bei 10 A Laststrom durch den Ladeziegel folgender Spannungsfall:
dU = ( 2 * l * I * cos phi) / (Gamma * A) = ( 2 * 40m * 10A * 1 ) / (56 *1,5mm2) = 9,5 V
Das entspricht 4,1% der Nennspannung! Erlaubt sind nur 3%!
Bei einem Querschnitt von 2,5mm2 wären wir bei knapp 2,5%.
Trotzdem bleibt das Problem mit den zusätzlichen Steckverbindungen, die nicht erlaubt sind...
Gruß Jörg