Was ist eigentlich mit der BAFA bei den Kugas aus 2020, die 2021 erstmals zugelassen werden und die Ausnahmegenehmigung vom KBA benötigen?
Theoretisch dürften die doch gar nicht mehr den Förderbedingungen entsprechen, weil ihnen die entsprechende Abgasnorm fehlt.
Die Ausnahmegenehmigung bedeutet ja nicht automatisch, dass der Wagen auch noch BAFA-Förderfähig ist.
Soweit ich das verstanden habe, sind für die Auszahlung der Förderung wichtig, dass
- das Fahrzeug in der BAFA-Liste der förderfähigen Fahrzeuge steht,
- die Rechnung den Herstelleranteil am Umweltbonus ausweist (bzw. der Rechnungsbetrag diesen beinhaltet) und
- das Fahrzeug auf den Antragsteller zugelassen worden ist.
Diese Bedingungen sind unabhängig von der Emissionseinstufung und damit hat diese mit der BAFA-Förderung nichts zu tun, denn dass der Kuga zugelassen wurde, besagt ja, dass er die geltenden Anforderungen erfüllt - sei es jetzt direkt oder über den Umweg der Ausnahmegenehmigung...
Da wird es aus meiner Sicht keine Probleme geben.
Gruß Jörg