Hallo zusammen,
mein Händler hat sich heute gemeldet und möchte die Übergabe nun sogar noch in diesem Jahr machen. Natürlich ist die Verlockung sehr groß ihn sofort zu übernehmen  .
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Spricht etwas Wesentliches dafür vielleicht doch noch ein paar Tage zu warten und somit ins nächste Jahr zu rutschen? Es ändert sich ja z.B. die Regelung der „Sachen mit digitalen Elementen“ (
https://www.kfz-innung-berlin.…angelhaftung-ab-2022.html).
Ist hier mehr als nur das Navi betroffen oder ist das doch noch mehr?
Für Tipps und Meinungen wäre ich sehr dankbar.
 
		 
				
	

 Kaufvertrag ist das Verpflichtungsgeschäft. Verfügungsgeschäft ist dann die Übergabe und Übereignung, sofern nicht finanziert. Und Widerruf nur, wenn ausschließlich über Telefon und Internet abgeschlossen oder ausdrücklich vereinbart. Ansonsten eventuell Rücktritt möglich, wenn unverbindlicher Liefertermin und Fristsetzung vorbei sind und dem Käufer es nicht mehr zugemutet werden kann am Vertrag festzuhalten. Und die neuen Regelungen greifen natürlich nur bei Verträgen ab 1.1.2021.
 Kaufvertrag ist das Verpflichtungsgeschäft. Verfügungsgeschäft ist dann die Übergabe und Übereignung, sofern nicht finanziert. Und Widerruf nur, wenn ausschließlich über Telefon und Internet abgeschlossen oder ausdrücklich vereinbart. Ansonsten eventuell Rücktritt möglich, wenn unverbindlicher Liefertermin und Fristsetzung vorbei sind und dem Käufer es nicht mehr zugemutet werden kann am Vertrag festzuhalten. Und die neuen Regelungen greifen natürlich nur bei Verträgen ab 1.1.2021. 