Diskussion zum Rückruf 25SC4 für den Kuga, Brandgefahr des Hochvoltakku

  • Ich fahre jetzt seit drei Jahren den Kuga PHEV und weiß ziemlich genau, wie weit er mit einer Akkuladung kommt – sowohl im Hochsommer als auch im Winter.

    So viel Erfahrung habe ich mittlerweile nach fast 50.000 km schließlich schon.


    Warte einfach ab, wie die Erfahrungen mit den 25SC4-Updates nach und nach international in den verschiedenen Foren ausfallen. Und vorerst weiß ich offiziell noch von nichts … :whistling: ;)

  • Ich fahre jetzt seit drei Jahren den Kuga PHEV und weiß ziemlich genau, wie weit er mit einer Akkuladung kommt – sowohl im Hochsommer als auch im Winter.

    So viel Erfahrung habe ich mittlerweile nach fast 50.000 km schließlich schon.


    Warte einfach ab, wie die Erfahrungen mit den 25SC4-Updates nach und nach international in den verschiedenen Foren ausfallen. Und vorerst weiß ich offiziell noch von nichts … :whistling: ;)

    Leider läuft meine Gewährleistung am 03.09.2026 ab, habe aber nicht mehr viel Zeit für Erfahrungen...

  • 25SC4 ist vertragsrechtlich ein untauglicher Nachbesserungsversuch des Lieferanten, da die zugesagten Produkteigenschaften nach dem Update nicht mehr gewährleistet würden. Meine freundlich erbetene Zustimmung zum leistungbeschränkenden Update mit bis zu 12% geringerer Ladekapazität und 12% geringerer Reichweite nach WLTP-Norm würde demnach meinen Anspruch auf vollständige Erfüllung des Leistungsversprechens von Ford infrage stellen.

  • Aber wie willst du denn, so das Update denn wirklich negative Auswirkungen auf die Reichweite, die nutzbare Kapazität des HV und den SOH haben sollte, es nachweisen, wenn du nicht belegbar diese Auswirkungen im realen Betrieb zumindest glaubhaft machst.

    Nur so kannst du doch evtl. Ansprüche geltend machen.

    Da es sich um Eingriffe in das HV-System handelt, hast du ja auch 8 Jahre Garantie darauf, das dürfte nach meiner unmaßgeblichen Meinung so gar nix mit der 2jährigen Neuwagengarantie zu tun haben.

    Aber ja, wenn Ford deine Zustimmung zu einschneidenden Leistungsreduzierungen einfordert, mit denen du (aus völlig nachvollziehbaren Gründen) nicht einverstanden bist, bleibt dir ja überlassen, zB eine Rückabwicklung anzustreben, die nicht gänzlich erfolglos erscheint…

    Aber solange noch gar nicht feststeht, ob denn wirklich die von dir zitierte Leistungsreduzierung bei deinem Auto eintrifft, wird es eben schwierig sein, deine “Regressansprüche” schnell und unkompliziert durchzusetzen.

    Das würde also wieder ein schwieriger und möglicherweise langwieriger Weg, wenn dein Vertragspartner (also dein verkaufender Händler) nicht von selbst deine Vorstellungen hierzu freiwillig zu erfüllen vermag - nur mal so am Rande:

    Ich kann im Dieselgate trotz des Vorliegens eines seinerzeit höchstrichterlichen Urteils ein Liedchen davon singen - zwei Jahre dauerte es trotzdem noch, bis ein für mich hinnehmbares Ergebnis in 2. Instanz erzielt werden konnte…