Diskussion zum Rückruf 25SC4 für den Kuga, Brandgefahr des Hochvoltakku
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Das Geschäftsmodell war hier meine Rechtsschutzversicherung die dem außergerichtlichen zugestimmt hat.
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kann man das auslesen ? Ich weiß es nämlich nicht. Das war ja ein Ford Werksauto als ich ihn gekauft habe.
meiner Meinung nach kann man das leider nicht auslesen…da hilft nur die gute alte selbsterstellte Liste über Ladevorgänge…aber wer macht das schon.🤷🏻♂️
Ich weiß nicht, inwieweit es in der Kuga FordApp noch die Erfassung der Ladevorgänge gibt und wie weit die zurückreicht. Wenn man ein wenig Zeit und Muße hat, könnte man daraus die gesamten geladenen kWh addieren und dann durch den SOH teilen, dann hast du zumindest einen Anhalt über die Anzahl der Ladezyklen (und immer dran denken, es zählt nicht ein Ladevorgang für einen Ladezyklus, sondern ein Ladezyklus von 0 auf 100%, also beim Kuga PHEV im Idealfall 10,3 kWh Nettoladung bei 100% SOH.
Schwierig ist dabei, den sich dynamisch entwickelnden Netto-SOH zu bestimmen. Wenn du das mit CarScanner kannst, ist das ja schon mal eine Möglichkeit - aber auch hier, um das möglichst genau zu bestimmen, musst du ja die Veränderungspunkte im SOH kennen und von da an die Netto-Ladung 0-100% zur Erfassung der Ladezyklen anpassen.
Ich weiß auch nicht, ob Ford das irgendwie genau und einfach im System auslesen kann. Dazu könnte aber vielleicht hucky0611 was sagen…beim PHEV ja auch deutlich schwieriger zu bestimmen als beim BEV, da kann man aufgrund der zwei Antriebsherzen ja nicht einmal von der gefahrenen Kilometerleistung auf die Ladevorgänge schließen🤔
Grüße
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Schön, das es bei dir so gut geklappt hat ☺️! bin auch bei der Kanzlei seit Dez. 2025 aber bei mir kommt garnichts rum. Auf Anfragen wird auch seltenes geantwortet.Wie lange hat das alles bei dir gedauert, bzw. Was für Informationen hast du an die Kanzlei geben? Mehr als gefordert?
Alles anzeigenIch hatte einen Ford Kuga 2024 ST-Line Plug-in-Hybrid mit Matrix-LED, Panoramadach und so ziemlich allem, was an Ausstattung möglich war.
Als das ganze Theater mit dem Rückruf und den immer wiederkehrenden Problemen mit der elektrischen Reichweite anfing, hatte ich irgendwann genug. Ich habe meinen Anwalt eingeschaltet und über meine Rechtsschutzversicherung die Rückabwicklung eingeleitet. Im September wurde diese dann erfolgreich durchgeführt.
Mein Nutzungsausgleich lag am Ende bei gerade einmal 1.300 €. Der Händler meinte sogar, dass wir einen sehr guten Anwalt hätten, da Ford sich ansonsten wohl kaum so schnell auf die Rückabwicklung eingelassen hätte.
Mein Anwalt war Dr. Stoll & Sauer. Ich kann die Kanzlei wirklich empfehlen! Sie ist deutschlandweit bekannt und die gesamte Abwicklung lief unkompliziert online.
Mittlerweile habe ich mir den neuen Toyota RAV4 geholt und bin begeistert! 😊
Das Ganze soll einfach als Info für alle dienen, die mit ihrem Ford Kuga ähnliche Probleme haben und vielleicht nicht mehr weiterwissen. Man muss sich nicht alles gefallen lassen – es kann sich lohnen, seine Möglichkeiten rechtlich prüfen zu lassen!