Mehrwersteueränderung ab 1.7.

  • Ich eröffnet hiermit den Thread zur Mehrwertsteuer.

    Viele Dinge wurde schon im Bestell- und Wartesaal geschrieben.


    Nochmals zur Sachlage : Ab 1.7. wird für ein halbes Jahr die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 % auf 16% gesenkt.

    Das bedeutet, der Händler darf auf den Nettolistenpreis nur noch 16 % Umsatzsteuer berechnen kann. Der Kunde spart somit 3 %.

    Bereits bestehende Finanzierungsverträge und auch Leasing sowie Barverkäufe müssten demnach geändert werden. Oder die Bank erstattet die bereits zu viel geleisteten Beträge zurück.


    Entscheidend ist bei der Sache die offizielle Abnahme des Fahrzeugs, bzw. der Tag der ersten Zulassung. Wenn man das Fahrzeug abnimmt bzw. beim Händler abholt, sollte auch die Rechnung ab 1.7. mit der Mehrwertsteuer von 16 % ausgewiesen werden. Nein nicht „sollte“ sonder es muss gesetzlich so gemacht werden.


    In mehreren Kommentaren wurde schon gesagt, dass die verbindlich Bestellung nichts mit der Abnahme zu tun hat.

    Wer ein Auto verbindlich bestellt, hat zwar damals den Bruttopreis mit 19 % Mehrwertsteuer genannt bekommen, worauf auch entsprechende Finanzierungs-und Leasingsverträge erstellt wurden.

    Diesmüssten im Nachgang geändert werden, wenn der Kunde sein Fahrzeug erst ab dem 1.7. zulässt, bzw. endgültig kauft.

    Ob das alles logistisch und durch hohen bürokratischen Aufwand umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.


    Wir alle haben sehr lange auf die Lieferung des Kuga warten müssen, bzw. warten immer noch. Lieferzeiten bis zu 6 Monaten und mehr waren normal.

    Bestellt am 14.01.2020.: Kuga PHEV ST-Line X in Lucid-Rot, Styling Paket ST-Line, Fahrer-Assistenzpaket, Fahrersitz elektr. verstellbar, Technologiepaket, Winterpaket, Panoramadach, elektr. AHK , Heckklappe elektrisch, Gepäckraumwendematte, Sicherheitstrennnetz, Gebaut am 13.05.. Ausgang vom Werk am 21.06., Übergabe beim Händler 11.07. , EZ : 17.07., Übernahme am 21. Juli 2020 , Akku-Tausch erforderlich, Termin 15. KW 2021 . Ganz tolles Auto, ich bin begeistert !!! :)

  • Unser Kuga, der ja seit gestern beim Händler steht, wird auf unseren Wunsch am2.7. zugelassen und am 3.7. von uns abgeholt. Die MwSt. des Kaufpreises wird auf 16% reduziert. Daraus ergibt sich eine günstigere Finanzierung, bei der natürlich auch nur 16% MwSt. für die nächsten 6 Monate fällig werden:):)

    jetzt Mitsubishi Eclipse Cross PHEV Intro-Edition absolut ohne Probleme:thumbup:

  • Das sehe ich anders : Die aktuelle Mehrwertsteuer gilt am Tag des Erwerbs des Fahrzeugs. Warum sollte sie ab dem 7. Monat im Rahmen einer Finanzierung wieder in voller Höhe gezahlt werden ?

    Bestellt am 14.01.2020.: Kuga PHEV ST-Line X in Lucid-Rot, Styling Paket ST-Line, Fahrer-Assistenzpaket, Fahrersitz elektr. verstellbar, Technologiepaket, Winterpaket, Panoramadach, elektr. AHK , Heckklappe elektrisch, Gepäckraumwendematte, Sicherheitstrennnetz, Gebaut am 13.05.. Ausgang vom Werk am 21.06., Übergabe beim Händler 11.07. , EZ : 17.07., Übernahme am 21. Juli 2020 , Akku-Tausch erforderlich, Termin 15. KW 2021 . Ganz tolles Auto, ich bin begeistert !!! :)

  • Nachtrag: Lt. meinem Verkäufer ist die Änderung gar kein Problem. Also sollte sich da keiner eurer Händler anstellen.

    jetzt Mitsubishi Eclipse Cross PHEV Intro-Edition absolut ohne Probleme:thumbup:

  • Das sehe ich anders : Die aktuelle Mehrwertsteuer gilt am Tag des Erwerbs des Fahrzeugs. Warum sollte sie ab dem 7. Monat im Rahmen einer Finanzierung wieder in voller Höhe gezahlt werden ?

    Mal sehen, in 3Wochen weiss ich mehr.

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  • Matthias... Als Privatkaufer kaufst du das Auto am 1.Juli mit 16% Steuer.

    Die Bank überweist den Kaufpreis (inkl. 16% Umsatzsteuer) an das Autohaus.

    Die Kreditsumme (Kaufpreis) muss also angepasst werden. (Reduzierung aller monatlichen Raten ect)

    Anders beim Leasing. Die Rate beinhaltet die Umsatzsteuer - dh für 6 Monate ist die Rate mit 16% fällig, ab Januar wieder mit 19%

  • Ich hatte ein Gespräch mit einem RA und dieser ist der Meinung des auch die Übermittlung des Briefes wie in meinem Fall, da ich den Wagen in 500 KM Entfernung bestellt habe, gilt als Leistungserbringung. Mein Wagen soll 25/26.Juni kommen. Und der Brief könnte bei mir am 27.6. im Kasten sein. Offiziell gilt er spätestens nach 3 Tagen als zugestellt. Also wenn der Händler sich Arbeit sparen will sieht er zu soviel Briefe wie möglich bis ende Juni zu versenden.

    Und die Senkung betrifft ja den Gesamtpreis. Da sollte ab 7. Monat keine Erhöhung stattfinden. Und es ändert sich ja nach 3 Jahren nur die Restsumme die noch zu weiter zu Finanzieren ist.

    Kuga PHEV Titanium X Chroma Blau Metallic mit allem was zum Geburtszeitraum machbar war, außer Schiebedach.

    geboren am 3.5.2020

    Abholung FFH am 7.7.2020

    Neuer Akku am 16.2.2021

    Gutscheine : 500€ tanken, 300€ tanken( statt Wallbox ), 350€ Service, 200€ für's Meckern.

    1.Service bei ca.12000KM ( nur Ölabsaugung ohne Filter )

  • Wenn der Brief beim Händler ist, hat man erst mal laut den Geschäftsbedingungen Zeit, den Wagen in einer bestimmten Frist abzunehmen. In der Regel kommt erst das KFZ, dann der dazugehörige Brief. Da ich dem Händler erst mal eine Zulassungsvollmacht erteilen muss sowie den Personalausweis, werden wir die Zulassung nach dem 1.7. hinauszögern. Ich denke der Händler wird da mitspielen. Es geht hier auch um die Kundenzufriedenheit.

    Nun ist es ja klar, dass die BAFA -Förderung rückwirkend ab de, 4.6. gewährt wird. Also zählt jetzt nur noch der Termin der Mehrwertsteuer -Senkung.

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  • Ist so richtig. Aber nur wenn den Händler in der Nähe von Dir sitzt. Ich wohn in Berlin und habe bei Kögler in Bad Nauheim bestellt. Unter anderem wegen der 10 Jahres Garantie. Und deshalb muss ich den Wagen zulassen und nicht der Händler. Die wollen nämlich nicht die MwSt. ändern. Mal sehen was bis Übergabe noch passiert.

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