Es gibt sogar irgendwo in der Straßenverkehrsordnung die Aussage, dass abnehmbare oder einklappbare Anhängerkupplungen bei Nichtbenutzung abgebaut/eingeklappt werden müssen. Das war schon einmal Thema hier im Forum.
Ja soweit ich informiert bin, müssen die abgebaut sein, wenn sie nicht genutzt werden. Ansonten kann es bei einem Auffahrunfall Probleme geben.
Aber wer hält sich da dran?
Meinen Adapter habe ich aber immer am Stecker von dem Anhänger montiert. Ansonsten sind die kurzen Adapter recht kompakt und können bequem im Handschuhfach oder der Seitenablage verstaut werden.
Bei der elektrisch klappbaren Kupplung kann der definitv nicht angesteckt bleiben, sonst fährt die nicht komplett ein. Das werde und würde ich auch nicht versuchen.
Optional kann man ja auch den Stecker am Anhänger umbauen oder umbauen lassen.