Beiträge von Projekt Kuga PHEV

    …eine „Ersatzpflicht“ kenne ich auch nicht, da ist letztendlich good will des Händlers gefragt.

    Ansonsten ergeben sich die genannten Fristen aus der Rechtsprechung😉

    Nein, es ist noch nicht rechtskräftig, wie in vergangenen gleichgearteten Fällen bei Mercedes und VW auch, werden wohl die Lizenzen teuer „nachgekauft“ und somit die Umsetzung des Urteils verhindert…

    Ich denke auch, dass es erst einmal ein „Warnschuss vor den Bug“ ist… und ihr wisst ja: „Ford, die tun was!“ 😂


    Grüße

    und ein schönes WE

    Off Topic

    Na so ganz ist es ja auch nicht, da gibt es schon so einige Regeln…


    „Schlaubimodus“ an:

    Grundsätzlich gibt es ein rechtsseitiges Überholverbot - es sei denn


    - innerstädtisch und

    - keine Autobahn oder Kraftfahrstraße und

    - mehrere markierte Fahrstreifen für eine Fahrbahnrichtung

    - es fehlenden Fahrbahnmarkierungen für eine Fahrtrichtung, wenn sich links ein Stau gebildet hat


    Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen darf


    - rechts SCHNELLER (aber nicht überholt!) gefahren als links, wenn sich Fahrzeugschlangen gebildet haben, dann muss die Geschwindigkeit aber so gewählt sein, dass sie nicht wesentlich höher ist als die der links befindlichen Fahrzeuge


    Und dann gibt es da noch die Sonderregelungen

    - Busspuren und Busse

    - Autobahnein- und Ausfahrten (die wohl nicht zur Richtungsfahrbahn gehören sondern eigene Fahrbahn darstellen, insofern kann dort nicht überholt werden)


    „Schlaubimodus“ aus.


    Aber es gibt ja jetzt schon Systeme, die ein rechtsseitiges Vorbeifahren/Überholen gar nicht erst zulassen…


    Grüße