Keine Ahnung, welchen SoH der Akku meines Kuga hat.
Ich werde deswegen auch sicherlich keinen teuren Test machen, warum auch?
Interessant wird es erst, wenn die 8 Jahre rum sind.
Die gedankliche Verbindung von Rückruf zu (offenbar niedrigen) SoH erschließt sich mir dann auch nicht.
Beiträge von MichaelTE
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Die 5€ schaffst du aber nur, weil du eine eigene Wallbox hast?
Bei öffentlich ladern wie mir, bei einem kW Preis von 42 ct ists mindestens schon das doppelte
15,43 kWh/100 km * 0,42 €/kWh = 6,48 €/100 km.
Das sind dann maximal 30% mehr, aber bestimmt nicht "mindestens schon das doppelte".
Selbst bei 0,50 €/kWh sind es "nur" 55% mehr, u
Zurück zum Thema:Meine Juni-Verbrauch
Wie so oft war ich wieder in Franken, daher stammen 80% der Fahrstrecke von der Autobahn.
Dabei bin ich einmal zur leichten Laderhaltung im Sport-Modus gefahren, einmal in Normal, jeweils mit eher 120 als 130 km/h.Fahrstrecke 1.064 km, davon 308 km (29%) "elektrisch", Durchschnittsgeschwindigkeit 63 km/h, während der langen Fahrten 98 bzw. 105 km/h
Verbrauch Strom: 39,31 kWh (=> 3,69 kWh/100 km) für 19,48 € (49,55 ct/kWh)
Verbrauch Benzin: 52,76 Liter (=> 4,96 l/100 km) für 94,13 € (1,784 €/l)
Kosten: 10,67 €/100 km
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Würde der Fehler abgestellt werden, wäre es ja in Ordnung. Das ist ja aber nicht der Fall. Einen potentiell defekten Akku kann man mit einer Software nicht reparieren.
Der Akku soll ja auch mit der Software gar nicht repariert werden.
Die Software soll erkennen, wenn der Akku Zeichen eines Schadens zeigt.
DANN ist es Zeit, den Fehler abzustellen und den Akku zu tauschen. -
Online nachgeprüft?
KZP erscheinen nicht bei den Rückrufen in der App.
Noch Fragen?
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Lasst Euch den KZP 23B64 aufspielen und wartet einfach ab.
Mir wird sicher nichts aufgespielt, was nicht vorgesehen ist.
Und dieses KZP ist bei mir nicht vorgesehen. -
Von Sommer war bezüglich 25SC4 auch nie die Rede. Eine Lösung soll voraussichtlich ab Mitte 2026 verfügbar sein, also frühestens in einer Woche.
Nicht ganz korrekt, sagt der Korinthenkacker.
"Die Abhilfe wird voraussichtlich Mitte 2026 verfügbar sein", heißt es im Rückrufschreiben.
Mitte 2026 ist in wenigen Tagen, und, da sind wir uns wohl alle einig, "voraussichtlich" wird die Abhilfe da noch nicht verfügbar sein. -
Meiner Meinung nach bleibt das "E" weiter gültig, nachdem es ja selbst für Mild Hybride vergeben wird, die nicht mehr als eine 48-Volt-Anfahrhilfe mitführen

Anderes Thema, aber seit wann soll das denn der Fall sein?
Bitte mit Beleg.
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Ja, kann man.
Da musst Du im Menu (Taste am Lenkrad) ein wenig herumsuchen, aber es gibt da einen eigenen Punkt "Bordcomputer", wo man die Darstellung so eingeben kann, wie man möchte, allerdings dann auch nur drei Werte. -
Genau das war der Grund meiner Frage. Eine Suche im Web gab völlig verwirrende und widersprüchliche Aussagen und die Google KI fabuliert nur dummes Zeug.
Inzwischen habe ich aber als Gesetzesgrundlage das EmoG gefunden und das ist wohl noch gültig. Danach sind es maximal 50g CO2 oder 40km elektrische Reichweite.
Das EmoG als einzige Rechtsgrundlage für das E-Kennzeichen gilt unverändert bis zum 31.12.2026.
Es SOLL novelliert werden.
Ich persönlich glaube das erst, wenn die Novelle tatsächlich in Gesetzesform gegossen wurde.
Ansonsten ist das E-Kennzeichen ab 01.01.2027 ohne rechtliche Grundlage.
Nachtrag:
Seit Mitte Mai liegt wohl eine Referentenentwurf vor. Darin werden die Anforderungen für PHEV verschärft: Mindestreichweite 80 km oder "besonders niedrige Co2-Emissionen".
Der Kuga wird dann ab 01.01. kein E-Kennzeichen mehr erhalten. -
Weiß denn jemand überhaupt genau, um was es in dem neueren Update 26C13 Telematik Software Update geht? Denkbar wäre ja gerade genau das, dass man damit der Abschaltung von 2G bei älteren Fahrzeugen entgegenwirkt?
Da wäre ja jedes Fahrzeug betroffen. Ist es aber nicht.