Genau das war der Grund meiner Frage. Eine Suche im Web gab völlig verwirrende und widersprüchliche Aussagen und die Google KI fabuliert nur dummes Zeug.
Inzwischen habe ich aber als Gesetzesgrundlage das EmoG gefunden und das ist wohl noch gültig. Danach sind es maximal 50g CO2 oder 40km elektrische Reichweite.
Das EmoG als einzige Rechtsgrundlage für das E-Kennzeichen gilt unverändert bis zum 31.12.2026.
Es SOLL novelliert werden.
Ich persönlich glaube das erst, wenn die Novelle tatsächlich in Gesetzesform gegossen wurde.
Ansonsten ist das E-Kennzeichen ab 01.01.2027 ohne rechtliche Grundlage.
Nachtrag:
Seit Mitte Mai liegt wohl eine Referentenentwurf vor. Darin werden die Anforderungen für PHEV verschärft: Mindestreichweite 80 km oder "besonders niedrige Co2-Emissionen".
Der Kuga wird dann ab 01.01. kein E-Kennzeichen mehr erhalten.