Ich habe ziemlich genau 7.500 Songs auf einem USB-Stick und lasse sie einfach laufen...
Beiträge von MichaelTE
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.....und dann hat man ja auch noch die Serienstreuung....
..und die "Genauigkeit" der Anzeige der App, der ICH zumindest keinen Meter über den Weg traue...
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Ich habe es heute mal probiert. Kein Pieps, trotz Update 22C04.
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Seit dem Update piepst mein Kuga immer, wenn ich auf P schalte
Ich habe weder vor dem Update noch danach bewusst auf P geschaltet, daher kann ich da nichts zu sagen.
Es piepst bei meinem jedenfalls nicht, wenn ich den Wagen aus mache und er automatisch auf P stellt. -
Bei der Abholung des Autos konnte man mir keine Auskunft darüber geben, ob und ggf. was (2 Rückrufe?) neben dem Tausch des Sitzgestänges und der Autowäsche an meinem Auto gemacht wurde, da der Servicemensch nicht greifbar war.
Kurz vor dem heimatlichen „Stall“ bemerkte ich die orange leuchtende Motorwarnleuchte unten links im Display + nunmehr 7 Warnmeldungen bei FordPass.
Die haben nicht zufällig das 22C04 erledigt, und dabei eventuell etwas vergessen?
Mit ist die Leuchte zum Glück noch auf dem Hof des Händlers aufgefallen... -
Ja.Sogar 3 Fragen.
1.Gilt der Elektromotor nicht als Fahrzeugmotor?
2.Warum gibt es den Fernstart dann überhaupt??
3.somit zurück zu meiner Ausfangsfrage ob es nicht sinnvoll wäre mit dem Verbrenner quasi im Leerlauf über den Fernstart vorzuheizen???
1. Gegenfrage: welche Emissionen setzt der E-Motor denn lokal frei?
2. Gute Frage, frag Ford.
3. Nein. -
Selbst dann nicht. Es ist effizienter den Verbrenner erst während der Fahrt laufen zu lassen, sprich wenn man losfährt.
Abgesehen davon, dass es verboten ist, den Motor einfach so im Stand laufen zu lassen.
§30 (1) 2 StVO habe ich ja schon erwähnt.
Auch wenn das schon immer gerne ignoriert wird. -
BTW: seit wann kann der Verbrenner direkt den Innenraum aufheizen?
Soweit mir bekannt ist, ist die Heizung eine rein elektrische Heizung. -
StVO, § 30 (1) 2 Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen
Noch Fragen?
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In §49a StVZO steht nur, dass für zugelassenes Tagfahrlicht die Rückleuten nicht eingeschaltet werden müssen.
Da steht nicht, dass das Zuschalten der Rückleuchten verboten ist.
Und die Anlage befasst sich einzig und alleine mit der europaweit geregelten Definition und Zulassung von Tagfahrlichtleuchten.
Nationales Recht, wie die deutsche STVZO, wird dabei gar nicht tangiert.