Rene_Sp dazu gibt es doch eine eindeutige EU Verordnung und höchstrichterliche Urteile.
Sollte in diesem speziellen Garantiefall davon abgewichen werden, hätte ich eine dbzgl. Ergänzung in dem genannten Schreiben erwartet.
Das sagt KI zu diesem Thema:
Sie dürfen PKW-Inspektionen nicht nur beim Hersteller durchführen lassen.
Sie haben die freie Wahl der Werkstatt. Das bedeutet, dass Sie Ihre Inspektionen auch in einer freien Werkstatt oder bei einer Vertragswerkstatt einer anderen Marke durchführen lassen können.
Wichtig ist dabei, dass die Inspektionen nach den Vorgaben des Herstellers durchgeführt werden und Originalteile oder Teile in Erstausrüsterqualität verwendet werden. Lassen Sie sich immer einen detaillierten Inspektionsbericht und die Rechnungen geben, damit Sie die durchgeführten Arbeiten bei Bedarf nachweisen können.
Gründe, warum Sie nicht an den Hersteller gebunden sind:
* EU-Recht: Die sogenannte GVO (Gruppenfreistellungsverordnung) auf EU-Ebene stellt sicher, dass Fahrzeughalter das Recht haben, Inspektionen und Wartungen außerhalb der Vertragswerkstätten durchführen zu lassen, ohne dass dadurch die Garantieansprüche erlöschen.
Grüße aus dem Ruhrpott