...die Antwort vom Kundenzentrum auf meine "120-Euro-Frage" (Auszug!):
"...Damit unsere Fachabteilung eine Entschädigung beziehungsweise eine Kulanzzahlung prüfen kann, bitten wir Sie, uns folgende Informationen vorab bereitzustellen:
• einen Nachweis über das erhaltene Rückrufschreiben (aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlich),
• Ein Bild der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) (aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlich),
• sowie Ihre Bankverbindung zur Überweisung der Kulanzzahlung. (Name, Nachname, IBAN, BIC, Bank) ..."
Die datenschutzrechtlichen Gründe konnte ich nicht ergründen bzw. unter die DSGVO subsumieren. Das Rückrufschreiben habe ich aus dem Internet kopiert, da ich den Rückruf für meine FIN ja auch nur online und vom FFH erfahren habe. Alles nicht so einfach...