Beiträge von Kunde1974

    Moin zusammen,

    wo habt ihr denn das mit den 120,- Euro Kulanz gelesen? Ich habe das Schreiben erhalten, da steht aber nichts von Kulanzzahlung.


    Sehr netter Kommentar kommt nicht mehr vor

    Ford bietet die Kulanzzahlung nicht ohne individuelle Reklamation an. Dasselbe gilt für die FORD-Vertragshändler. Das Kulanz-Angebot macht FORD nur, wenn der Kunde sich persönlich über die Betriebsbeschränkung durch den Rückruf und die Reduzierung der Ladekapazität und -reichweite individuell beim Kundenzentrum beschwert:

    kunden@ford.com

    Die Antwort von Ford auf meine Beschwerde:

    "Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die Ihnen durch die vorübergehende Einschränkung beim Laden entstanden sind.

    Bitte beachten Sie, die Hochspannungsantriebsbatterie Ihres Kuga Plug-In-Hybrids so zu laden, dass sie einen Ladezustand (SOC) von 80 % nicht überschreitet.

    Das Fahrzeug darf darüber hinaus nur im Auto-EV-Fahrmodus verwendet werden.

    Damit unsere Fachabteilung eine Entschädigung beziehungsweise eine Kulanzzahlung prüfen kann, bitten wir Sie, uns folgende Informationen vorab bereitzustellen:

    • einen Nachweis über das erhaltene Rückrufschreiben (aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlich),

    • Ein Bild der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) (aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlich),

    • sowie Ihre Bankverbindung zur Überweisung der Kulanzzahlung. (Name, Nachname, IBAN, BIC, Bank) "


    Viel Erfolg!

    Einfach mal in diesem Thread rückwärts lesen. Es gibt in dieser Rückruf Angelegenheit eigentlich nichts, was nicht schon mindestens einmal beschrieben und "durchgekaut" worden wäre.

    Und dann fußt der Inhalt dieses Threads mit den Abläufen auf dem Rückruf 24S79, wo der ganze Kladderadatsch auch schonmal geschrieben wurde. Man kann doch nicht davon ausgehen, das der persönliche Beginn des Mitlesens der Forums Urknall sein muss.

    Regelmäßig kommt jemand ums Eck und treibt die selbe Sau durch's Dorf. 😉

    Grüße aus dem Ruhrpott

    Andererseits ist dieser Thread inzwischen 69 Seiten lang mit jeweils ca. 9 Beiträgen. Da kann ein Alt-Meister dem Neuling vielleicht mal nachsehen, dass er sich aufgrund des interessanten Themas einloggt und nicht vor seiner ersten Frage bereits alle ca. 600 Beiträge gelesen hat oder gar die noch mehr Beiträge zum noch älteren Vorgänger-Rückruf. Olivers Kuga treibt mitnichten dieselbe Sau durch's Dorf, sondern belegt das objektive Informationsdefizit der allermeisten Kuga-Kunden von FORD. Das ist aber nicht von Kuga-Kunden, sondern von FORD verursacht.

    ich meine chinesische Autobauer und nicht Batteriehersteller. Die werden ebenso vom KBA zum Rückruf aufgefordert, wenn eine Brandgefahr droht. Vermutlich arbeiten die chinesischen Autobauer nur 1.Wahl-Batterien ein, weil sie vor Ort einen kurzen Draht zu den Batteriebauer haben. BMW bekommt die 2.Wahl, von denen hört man auch nichts. Und der Rest den Rest.

    Zurück zum Thema: Ford verbaut Batterien koreanischer und Japanischer Konzerne mit jeweils Fabriken irgendwo, bspw im vorliegen Rückruf von Samsung, mutmaßlich aus Ungarn. Nur die sind für den Kuga-Rückruf relevant. Die proprietären Nissan-Akkus, die seit mehr als 10 Jahren in 3 Leaf-Modelle verbaut werden, waren nie auffällig, die Technik scheint also beherrscht. Es gibt also eine Baureihen-Problem eines spezialisierten Herstellers, von dem Ford selbst als Kunde betroffen ist. Wir haben m. E. kein grundsätzliches Thema zur Akku-Technik, keine Thema zur Ford-Technik-Kompetenz. Wir haben m. E. nur das Thema zur Ford-Kundenkommunikation und Ford-Gewährleistung für die Fehlerfreiheit einer Komponente aus seiner (Zu-) Lieferkette.

    Die Rückrufe zu der Akkuthematik kamen aber doch bis jetzt alle von Ford und nicht vom KBA.

    Die Rückrufe sind erstmal "Eigeninitiative" des Werks zu "Verbesserungsangeboten" zu Gunsten des Kunden, egal ob über KBA oder vom Hersteller selbst mitgeteilt. Der zivilrechtliche Prozess beginnt mit einer Rüge des Kunden für einen Mangel. Die Rückrufaktion selbst begründet m. E. den zivilrechtlichen Prozess nicht, so lange der Kunde keinen Mangel rügt.

    Wenn das Rückrufschreiben nicht auf den selben Namen läuft wie die Zulassungsbescheinigung wirst du wenig Erfolg haben.

    Warum wartest du nicht einfach den Eingang des Rückrufschreibens ab?

    Beim 1. Rückruf gingen die Schreiben auch stark verzögert zu.

    Außerdem schriebst du hier in deinem 1. post, dass dein Kuga eine Tageszulassung war, also aus 2. Hand. Möglicherweise ging das Schreiben an den Erstbesitzer und der hat den Weiterverkauf noch nicht rückgemeldet.

    Grüße aus dem Ruhrpott

    Genau: Vorhalter war der Ford-Händler, daher habe ich ihn angeschrieben und von ihm den Rückruf erhalten, weil meine FIN sowohl von mir im Internet als auch von ihrm im Ford-System als Treffer für den Rückruf ausgewiesen ist. Sollte das dem Kundenzentrum nicht reichen, frage ich dort an, warum ich mich an die Betriebsbeschränkungen halte sollte,. Das ist alles hübsch bürokratisch. Ich habe jedenfalls meine Ansprüche gestellt, egal wie lange das Kundenzentrum für die abschließende Bearbeitung braucht. Ich gebe hier Bescheid, wenn sich was tut.