Ich hatte ein Gespräch mit einem RA und dieser ist der Meinung des auch die Übermittlung des Briefes wie in meinem Fall, da ich den Wagen in 500 KM Entfernung bestellt habe, gilt als Leistungserbringung. Mein Wagen soll 25/26.Juni kommen. Und der Brief könnte bei mir am 27.6. im Kasten sein. Offiziell gilt er spätestens nach 3 Tagen als zugestellt. Also wenn der Händler sich Arbeit sparen will sieht er zu soviel Briefe wie möglich bis ende Juni zu versenden.
Und die Senkung betrifft ja den Gesamtpreis. Da sollte ab 7. Monat keine Erhöhung stattfinden. Und es ändert sich ja nach 3 Jahren nur die Restsumme die noch zu weiter zu Finanzieren ist.