Das stand gerade in der Handwerkerzeitung mit Vorschlägen an die Unternehmer.
Alle Händler die die Rechnung ändern tun Ihren Kunden was gutes. Sie müssen es aber nicht. An alle die Geld sparen. Glück gehabt. Für alle anderen gibt es nur die Möglichkeit die Wagenlieferung zu stornieren, wenn es möglich ist.
Kritik an Mehrwertsteuersenkung: Unternehmer in der Pflicht?
Die Idee der Bundesregierung, mit der Mehrwertsteuersenkung die Konjunktur durch eine gesteigerte Kauflaune anzukurbeln, ist ohne Zweifel gut und lobenswert. Doch ob die Rechnung wirklich aufgeht, scheint fraglich. Denn kein Unternehmen ist dazu verpflichtet, die gesparte Umsatzsteuer 1:1 an Privatkunden weiterzugeben. Viele Betriebe, denen wegen der Corona-Krise finanziell das Wasser bis zum Hals steht, dürften die Mehrwertsteuersenkung dazu verwenden, um ihre Gewinnspanne zu erhöhen. Sie ändern einfach ihre Preise nicht und führen weniger Umsatzsteuer ans Finanzamt ab.
Praxis-Tipp: Die Privatkunden als Endverbraucher, die eigentlich die wahren Umsatzsteuerzahler sind, werden sich ganz genau anschauen, welche Betriebe die Mehrwertsteuersenkung am 1. Juli 2020 durch eine Preissenkung an die Kunden weitergeben und welche Betriebe nicht. Um nicht zu riskieren, dass Privatkunden zur Konkurrenz überlaufen, sollte also mit Weitblick abgewogen werden, was sich am Ende des Tages mehr lohnt. Die höhere Gewinnspanne oder mehr Aufträge wegen gesenkter Preise?