Beiträge von Kugi71

    Das Problem sehe ich eher darin, dass die 12V-Batterie ja mit geladen wird, wenn der HV-Akku über den Ladeanschluss mit Energie versorgt wird. Diese Ladezeiten fehlen der 12V-Batterie, wenn man sich gemäß des Rückrufs verhält. Die mögliche Ladezeit für die 12V-Batterie kann sich so also erheblich reduzieren.

    So lange da keine Steuergeräte sind, die nach dem Abstellen nicht heruntergefahren werden und damit unnötig Strom aus der 12V-Batterie sagen, sehe ich da kein Problem.


    Im Unterschied zum reinen Verbrenner, der ja mit der 12V-Batterie gestartet wird und damit einen erheblichen Teil der Ladung aus der Batterie zieht, wird die 12V-Batterie beim PHEV ja nur für das Bordnetz im Stand benötigt (Startknopf betätigt ohne Bremspedal) und um das System zu starten (nicht den Verbrennungsmotor, denn der wird ja über den Startergenerator gestartet, der vom HV-System gespeist wird). Danach wird das Bordnetz ja über den DC-DC-Wandler versorgt - aus der 12V-Batterie wird ja zum Starten nur wenig Ladung benötigt; darum hat der PHEV ja auch nur eine kleine 45Ah-Batterie verbaut.

    Da sollten auch kurze Fahrten reichen, um ausreichend Ladung in die Batterie zu pumpen - wenn denn das System richtig funktioniert...


    Gruß Jörg

    Nun ja, ein 500A-Trennschalter unterm Auto wäre doch auch nicht gerade praktisch. ;)

    Zweifelsohne! Aber es muss ja nicht gleich ein Leistungs- oder Lasttrennschalter sein.... :)

    Ein einfacher Trennschalter täte es ja auch, denn dass man den Kuga bei voller Fahrt freischalten muss, kommt wohl eher selten vor... ;)


    Aber ich glaube, dieses Gespräch führt in diesem Forum (fachlich) etwas zu weit.


    Gruß Jörg

    Diese Steckverbindung ist aber genauso wenig eine Hochvoltkomponente wie das Massekabel der 12V-Batterie. Sie unterbricht nur die 12V-Steuerleitung der Schütze, mit denen der HV-Akku vom HV-Netz getrennt wird.

    Du hast natürlich vollkommen recht, dass es sich bei der Steckverbindung nur um eine Kleinspannungsverbindung handelt! Hatte ich irgendwie nicht auf dem Schirm - liegt aber auch daran, dass ich es gewohnt bin, beim "Freischalten" einen Stromkreis direkt zu trennen und nicht indirekt über die Unterbrechung der Steuerstromversorgung für die Hauptschütze!


    Ist in der Elektrotechnik eher ungewöhnlich - zumindest die ausschließliche indirekte Trennung, als zusätzliche Sicherheit kenne ich das aus der Mittelspannungstechnik schon...auch wenn das schon fast 30 Jahre her ist.


    Danke für deine Richtigstellung! :thumbsup:


    Gruß Jörg

    Ich habe das selbst bisher nicht getestet, aber wenn ich das richtig sehe, ist dies die Steckverbindung, die für das obligatorische "Freischalten" vorgesehen ist, bevor man an elektrischen Komponenten arbeitet und keine "Notabschaltung".

    Daher sollte sich diese Steckverbindung problemlos wieder schließen lassen, denn immer wenn die Werkstatt an den Hochvoltkomponenten arbeitet, ist dieses Freischalten unabdingbar - da wäre es mehr als Kontraproduktiv, wenn man jedes Mal einen neuen Stecker montieren würde.


    Ich würde aber - obwohl ich Elektrofachkraft bin und auch schon an 10 kV-Anlagen gearbeitet habe - nicht ohne besonderen Anlass an der Hochvoltanlage irgendwelche Verbindungen trennen "nur mal so aus Interesse.


    Gruß Jörg

    Ich kann mich noch gut an den Rückruf wegen der Gefahr eines HV-Akku-Brandes 2020 erinnern - da kam kurz nach dem "Ladeverbot" eine E-Mail von Ford, zeitglich eine Meldung in der Ford PassApp und im Ford-Kundenkonto ("Mein Ford"); der Brief kam kurze Zeit spät und was ist bei mir bisher passiert?


    Gar nichts!


    Im Ford-Kundenkonto steht eindeutig unter der Rubrik Rückrufe : "Kein Rückruf" (habe gestern nochmal nachgesehen), in der App ist auch nichts zu lesen, eine Mail gab es nicht und einen Brief ebensowenig...schon ziemlich gaga.


    An anderer Stelle steht zwar der Rückruf "Batterieentlüftung", der steht aber schon seit Monaten drin, ebenso wie "Tausch des Rumpfmotors".


    So lange ich keine irgendwie geartete gegenteilige Nachricht bekomme, lade ich weiter wie bisher - aber nur bis dahin, denn dann bin ich ja in der Verantwortung, wenn es denn "Brennzlich" wird -- auch wenn das Risiko extrem gering ist.


    Gruß Jörg

    Die Vollksko würde das sicherlich zahlen, aber je nach Tarif kann das auch von der Teilkasko übernommen werden.


    Wenn in der Police steht "Zusammenstoß mit Tieren" würde das wohl gezahlt werden; allerdings steht meist nur "Zusammenstoß mit Haarwild"... dann wird es natürlich nichts.


    Gruß Jörg

    Die Rechtsprechung geht nach Versand über einen registrierten Dienstleister (z.B. DHL) von ordnungsgemäßer Zustellung aus.

    Das kenne ich allerdings anders...


    Die Beweislast, dass ein Brief dem Empfänger tatsächlich zugestellt wurde, trägt grundsätzlich der Absender. Diesen Beweis kann er nur erbringen, indem er den Brief als Einschreiben versendet, denn dann liegt die Verantwortung beim Dienstleister.

    Ein Brief gilt erst dann als "zugestellt", wenn der Empfänger "die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat" - also dann, wenn er beim Empfänger im Briefkasten liegt.


    Aber das führt hier etwas zu weit...


    Ich habe jedenfalls auch noch keine schriftlichen Infos bezüglich des KBA-Rückrufes...


    Gruß Jörg

    Nein, das geht meines Wissens nur beim PHEV.


    Rein praktisch macht es ja auch nicht sonderlich Sinn, denn man hat ja keinerlei Einfluss auf den Ladestand...wäre wohl nur persönliches Interesse.


    Eventuell kann man den Ladestand über einen OBD-Dongle und eine entsprechende App wie CarScanner auslesen.


    Gruß Jörg