Da frage ich mich auch ernsthaft, ob so etwas rechtlich zulässig ist... ![]()
Das Fahrzeug ist mein Eigentum und da kann doch nicht einfach die Werkstatt mein Eigentum einbehalten...?!
Zumal es ja noch nicht einmal ein offizielles Schreiben von Ford an die Eigentümer zu dem Thema gibt, geschweige denn eine Info vom KBA - allenfalls die könnten evtl. den Kuga "zwangsstilllegen", wenn eine akute Gefahr für Leib und Leben besteht....Sachen gibt's... ![]()
Gruß Jörg