das wird sicherlich ein schwieriges Thema, wenn die 8 Jahre um sind bzw. knapp dran sind und jedem Kunden eines E-Fahrzeugs auffällt, dass sein Auto gefühlt an Reichweite verloren hat…
Ford hält sich da auch bedeckt, was die Kapazitätsgrenze angeht, schwierig darüber was in den Ford Garantiebedingungen zu finden. Es sollten aber 70% der ursprünglichen Kapazität sein (gilt wohl auch für den PHEV).
Ich glaube aber nicht, dass es da viele HV geben wird, die unter diese 70% rutschen werden.
Der Nachweis, dass dem so ist, wird dem Besitzer des Fahrzeugs obliegen - wie er an diese (gerichtsverwertbaren) Daten kommt, darüber wird er sich Gedanken machen müssen. Und ich bin sicher, da werden die Autohersteller schon mit „geeigneten“ Gegenmaßnahmen daherkommen, um aus ihrer Sicht die 70% Kapazität nach 8 Jahren einzuhalten.
Es gibt ja jetzt schon externe Firmen, die können die Batterien auslesen, und dass zellengenau - und ich vermute, dass das auch bei den Fordakkus gehen wird (die sind ja auch noch von anderen Herstellern genutzt und sind im Grundsatz „Allgemeinware von Samsung, LG oder was weiß ich wem), nur haben die Händler derzeit noch gar kein Interesse daran, dem Kunden „freiwillig“ die HV-Kapazität des Fahrzeugs zu offenbaren.
Man munkelt ja auch, dass es da noch „Luft und Reserven“ im Akku gibt, die über die Anpassung mit Softwareeingriffen erhöht werden kann, um die „normale“ Degradation etwas zu „schönen“ (ich erinnere mal daran, dass Ford beim Mach E mit Hilfe von Software die nutzbare Kapazität des HV bei Neu- und Gebrauchtfahrzeugen von 88% auf 91% angehoben hat, ohne dass der Kunde auch nur einmal in die Werkstatt musste. Da bleibt also immer noch Luft für zB weitere 3%…(ein Schelm, der Böses dabei denkt🥴)
Das liegt aber alles in der Zukunft und wird spannend, wenn die ersten „Verdachtsfälle“ aufkommen, dass die Akkus unter 70% kommen.
Die Kosten für die gerichtsfeste Beweisführung wird zunächst der Kunde zu tragen haben (oder ggf. die passende Rechtsschutzversicherung)…
Grüße