das ist wohl korrekt…
Das sind ja nun zwei völlig unterschiedliche Schuhe - wir reden hier über die in D gültige StVO/StVZO, und die ist eindeutig - das Laufenlassen des Verbrennermotors (Ausnahme Standheizung) im Stand ist zum Freiwärmen des Innenraums und der Scheiben nun einmal in D ordnungswidrig!
Ganz ehrlich, mich nerven die Egoisten, die abends zu faul und zu bequem sind, sich einen Scheibenschutz zumindest vor die Windschutzscheibe zu klemmen und dafür dann morgens um 5 Uhr ihre Karren 20 Minuten laufen lassen, bis ein Guckloch in der Scheibe ist, um die benachbarten Bewohner endlich von ihren stinkenden und „lärmenden“ Karren durch Wegfahren endlich nach geraumer Zeit zu befreien…