Diskussion zum Rückruf 25SC4 für den Kuga, Brandgefahr des Hochvoltakku

  • Ich warte dann im Übrigen gespannt auf die Vorher-Nachher-Analyse mit den Daten des geeichten Stromzählers.
    Ach ne, die wird es ja nicht geben, Du willst das Update ja nicht aufspielen lassen ohne irgendwelche Garantieschreiben.

    Ich bin als treuer Ford-Kunde seit 1974 optimistisch, das ich über das Update und seine Auswirkungen so gut informiert werde, das ich es sorglos aufspielen lassen kann - und informiert werde, ob es zu Einschränkungen der vertragsgemäßen Produkteigenschaften kommt oder kommen könnte und wie Ford Kunden im Fall im Fall von Einschränkungen entschädigt. Sollte Ford mir diese Informationen verweigern, muss ich das Update verweigern und kann daher hier nur die Vorher-Daten dokumentieren.

    Sollte Ford mir die Informationen nicht verweigern, kann ich die Vorher-Nachher-Daten und -Analyse hier veröffentlichen, da meine Mennekes-WB mit einem geeichten Zähler ausgestattet ist. Da Ladevorgänge zeitgleich von der WB und in Ford-Pass dokumentiert werden, sind die Daten des geeichten Stromzählers auch eindeutig beweiskräftig für den jeweiligen Ladevorgang und -umfang vorher - nachher.

    Selbstverständlich werde ich Ford vor dem Update um die erforderlichen Informationen bitten. Ob ich die Vorher-Nachher-Analyse hier dokumentieren kann, hängt nicht von mir, sondern vom Ford- Informationsverhalten ab, wie das Update technisch und praktisch die Fahrzeugeigenschaften und -nutzung und -gewährleistung verändert oder verändern kann.

    Wenn Ford mir diese Informationen überraschend verweigern würde, müsste ich das Update tatsächlich verweigern und Du hättest recht mit Deiner These: "Ach ne, die (Anm.: Meine Analyse) wird es ja nicht geben,..."

    Ich bin aber optimistisch, dass Ford mich umfassend über Risiken und Nebenwirkungen informiert, damit ich das Software-Update uneingeschränkt begrüßen und aufspielen lassen kann.

    ich poste hier aber auf jeden Fall die 0-100% Ladeleistung mit geeichtem Zähler ohne Update. Dann kann jeder das mit seinen Daten nach dem Update selbst vergleichen.

  • Die Frage ist nun aber:

    Ist Ford dazu verpflichtet, dir die von dir gewünschten “Garantien” schriftlich zu geben?

    Wenn Ford dich nicht nach deinen Wünschen entsprechend informiert, willst du warten, bis das KBA mit einer “Stilllegungsandrohung” um die Ecke kommt, willst du dann ehrlich die Zwangsentstempelung deines Autos in Kauf nehmen?

    Ich wollte seinerzeit auch nicht das Dieselgateupdate aufspielen lassen - aber was blieb mir anderes übrig, ich hatte das Ankündigungsschreiben des KBA im Briefkasten…🤔

    Ganz davon abgesehen hat der damalige Händler das Update anlässlich eines Werkstattaufenthalts einfach aufgespielt mit der Begründung, sie hätten aufgrund des RR und einer “indirekten” Weisungslage durch das KBA das Auto nicht mehr herausgeben dürfen…


    Grüße

  • Du stellst genau die richtigen Fragen, die ich nur teilweise mit eigenem Rechtswissen bzw. -verständnis beantworten kann:

    Ich bin mir völlig sicher, dass Ford juristisch verpflichtet ist, Änderungen an der Software und Auswirkungen auf die Produkteigenschaften gegenüber dem KBA und den Eu--Zulassungsergebnissen gem. WLTP nachzuweisen und Kunden über solche Änderungen derart gravierender Produktänderungen zu informieren.

    Was ich nicht einschätzen kann: Sind Kunden verpflichtet, das angebotene Software-Update zur Akku-Überwachung "blind" zu akzeptieren, da es weder vom KBA angeordnet ist noch technisch geeignet ist, die eventuellen Zell-Kontaminationen der Hardware als Ursache eventueller Akku-Ausfälle zu beheben. Das KBA hat dazu ebenfalls keinerlei behördliche Verfügungen erlassen.

    Selbstverständlich würde ich ordnungsbehördliche Anordnungen des KBA sofort umsetzen. Die Veröffentlichung des Rückrufs von Ford ist aber weder mit einer zulassungsrechtlichen Anordnung des KBA gegen Halter der Fahrzeuge verbunden noch mit der Androhung von Zwangsmaßnahmen, bspw. Stilllegung. Das war bei Dieselgate völlig anders, weil die verbotswidrige Abschalteinrichtung bei 100% der im Verkehr befindlichen Fahrzeuge vorsätzlich gegen bestehende Zulassungvorschriften verstieß und dadurch die Betriebserlaubnis erloschen war.

    Das ist beim Ford-Rückruf zur Abwehr von Qualitätsmängeln bei einem Promille-Aufkommen der im Verkehr befindlichen Fahrzeuge völlig anders einzuschätzen:

    Wenn nicht unerwartet in den nächsten Tagen dutzende Kuga abfackeln, wird das KBA i. S. d. Kunden nur überwachen, dass Ford nachbessert, aber nicht in das Eigentum der Halter eingreifen und die Autos stilllegen. Die Sicherheit des Straßenverkehrs ist durch 8 Vorfälle in 6 Jahren bei dem zig-tausenfach über Millionen Km gefahrenen Kuga-PHEV nur sehr abstrakt und keineswegs ausreichend konkrekt für eine individuelle Stillegungsanordnung gefährdet!

    Genau diese Lage ist der Grund, dass der RR-Brief an mich unter der Überschrift "Vorgehensweise" ausschließlich "Soll-" Anleitungen enthält und keine "Muss-"Vorschriften.

    Ich gehe davon aus, dass hier allen Usern das zitierte Original-RR-Schreiben von Ford vorliegt.

  • Wieder neue info:


    Ich hatte heute Kontakt mit Ford Niederlande. Sie haben bestätigt, dass tatsächlich eine Kapazitätsreduzierung von 12 % möglich ist, wenn die Software erkennt, dass die Batterie möglicherweise Probleme verursachen kann. Was genau der Auslöser dafür ist, konnte man mir jedoch nicht sagen. Ich hoffe, nächste Woche von einer anderen Abteilung von Ford NL mehr darüber zu erfahren.

    Außerdem wurde mir mitgeteilt, dass nach der Installation des Updates eine zusätzliche Entschädigung angeboten wird (möglicherweise in Form einer kostenlosen Inspektion oder Ähnlichem). Das ist natürlich in erster Linie dazu gedacht, die betroffenen Kunden ruhigzustellen.

    Unglaublich, dass Ford nach acht Monaten mit einer „Lösung“ kommt, die im Grunde dasselbe bewirkt wie die bisherige Empfehlung (auf 80 % zu laden). Nur sorgt die Software jetzt dafür, dass 80 % als 100 % angezeigt werden. Das ist natürlich keine Lösung, sondern lediglich ein Workaround.



    Übersetzt von Original hier:

    https://gathering.tweakers.net/forum/list_message/85967634#85967634

  • Danke, ich würde begrüßen, Deine neue Info auch in dem anderen Thread dieses Forums zu veröffentlichen: RE: Allgemeines zum PHEV, kFkA (kurze Fragen, kurze Antworten)

  • wenn die Software erkennt, dass die Batterie möglicherweise Probleme verursachen kann.

    Das wäre doch aber dann ein Fall für den Austausch. Mir ist nicht klar, was genau die Folge ist, wenn die Software irgendwelche Unregelmäßigkeiten aufspürt. Im besten Falle bimmelt was im KI und gleich am besten beim nächstgelegenen FFH , der dann den Akkutausch vorbereiten kann.

    Oder unter welchen Voraussetzungen soll der Akku getauscht werden? Soll er überhaupt getauscht werden?

    Die paar Schritte kann ich auch (elektrisch) fahren.

  • eine Kapazitätsreduzierung von 12 % möglich ist, wenn die Software erkennt, dass die Batterie möglicherweise Probleme verursachen kann. …

    Nur sorgt die Software jetzt dafür, dass 80 % als 100 % angezeigt werden. …

    100% - 12% = 80%

    Ich habe in der Schule wohl nicht richtig aufgepasst.

    Aber egal, es ist ja nur möglicherweise so.

  • Kunde1974

    …ich schrieb ja auch, “…warten, bis das KBA mit einer “Stilllegungsandrohung” um die Ecke kommt,…”

    Wir sind ja auch eigentlich gar nicht soweit weg voneinander🥴


    Und nun noch eine Frage, die sich mir stellt:

    Der RR ist nun angelaufen und du verweigerst sehenden Auges das RR, weil dir Ford keine schriftlichen “Garantien” zum Update iVm dem Erhalt der Kapazität/Reichweite gibt.

    Nun spinnen wir weiter: Dein Fahrzeug fackelt nun unwahrscheinlicher Weise doch ab. Du hast den RR verweigert, genau den RR, der defekte Akkus erkennen soll und VOR dem Abfackeln warnt… was meinst du, wie werden sich die Versicherer mit einer Regulierung des Schadens verhalten? Versicherungen sind nicht dumm, wenn es darum geht, ihre Finanzgewinne zu erhalten und zu maximieren…du weißt, worauf ich hinaus will…


    Und gerne noch einmal: Ich kann jeden, der unglücklich mit dieser Misere ist, verstehen, dass er “unglücklich” ist.

    Jeder muss für sich selbst entscheiden, wie er damit umgehen möchte, was er für Konsequenzen zieht.

    Das wird sicherlich davon abhängen, wie sich nun die Erfahrungswerte mit dem durchgeführten RR entwickeln werden.

    Und diese Erfahrungswerte gilt es hier “auszuwerten”, damit jeder für sich selbst entsprechende Schlüsse ziehen kann.

    Ich versuche, da auch möglichst objektiv dranzugehen, jemand, der mehr ode rweniger von “außen” das Ganze beobachtet, weil er gar keinen Kuga mehr besitzt…😉


    Und zum Schluss meiner Ausführungen:

    Bitte geht auch bei völlig kontroversen Meinungen zum Thema fair und respektvoll miteinander um, Beschimpfungen oder gar Beleidigungen helfen nun wirklich nicht weiter…


    So, nun kehren wir aber wieder zum Thema kFkA zurück und diskutieren das Thema über den RR im passenden “Fachthread” weiter…🥴


    Grüße

    ModMax

  • …in der Konsequenz kann bei entsprechenden Feststellungen, dass die Software die Kapazität reduziert, letztendlich in der Tat nur ein Austausch zumindest der “defekten” Zellen/Zellblöcke oder aber sogar dem ganzen Akku sein.

    Denn die Software sollte ja nicht aus Jux und Dollerei, wenn ich die Funktion und des Ziels des RR richtig verstanden habe, die Kapazität verkleinern sondern nur dann, wenn eine defekte Zelle erkannt wird…


    Kunde1974

    Nein, bitte nicht alles doppelt und dreifach posten - ich räume den betreffenden thread mal auf und verschiebe die betreffenden posts hierher…


    Grüße