Diskussion zum Rückruf 25SC4 für den Kuga, Brandgefahr des Hochvoltakku

  • Heute am Freitag den 13., um 13 Uhr veröffentlichte auch auto, motor sport einen Artikel zum 25SC4:

    56.040 Kuga in Deutschland betroffen

    166.989 Fahrzeuge weltweit

    Bauzeitraums 02. August 2019 bis 28. November 2023
    Kurzschluss in der Hochvoltbatterie kann zu Antriebsverlust oder Brand führen
    Batterie nicht über 80 Prozent laden
    Nur den Modus Auto-EV nutzen


    Zitat


    Ein Ford-Sprecher gibt gegenüber der Online-Plattform kfz-betrieb.vogel an, dass die Ingenieure mit Hochdruck an einer Lösung des Problems arbeiten.


    Da war es wieder, das Zauberwort: Hochdruck!
    Ich hoffe, die haben bei Ford gute Überdruckventile, nicht dass die Ingenieure noch platzen. ;)

    https://www.auto-motor-und-spo…-durch-einen-kurzschluss/

  • Bei Ford bedeutet "Hochdruck" meiner Erfahrung nach "Vakuum".



  • Bei Ford bedeutet "Hochdruck" meiner Erfahrung nach "Vakuum".

    Also Hochdruck von außen … ;)

  • Kuga20122: Sachmangel vs. Folge des Hauptmangels, ja aber ohne Update besteht der im Rückruf begründete Sachmangel. Daher werde ich das Update möglichst vermeiden, s. nachfolgende Antwort an Kuga-Stromer.

  • Kuga-Stromer: Ich habe noch keinen postalischen Rückruf erhalten, der juristisch eine Update-Pflicht begründen könnte. Alle mir vorliegenden Informationen über den erneuten Rückruf sind nicht mit einer verbindlichen Anordnung des KBA als Behörde gegenüber betroffenen Fahrzeughaltern verbunden, die Ladefunktionen, den Betrieb und/oder den Softwarestand meines Fahrzeugs zu ändern. Ebenso liegt mir keine Rechtsbehelfsbelehrung vor, dass bei Nicht-Befolgung der Ford-Aussagen die EU-Typzulassung, Allgemeine Betriebserlaubnis oder Zulassung meines Fahrzeugs beschränkt oder aufgehoben würde. In allen bisherigen Veröffentlichung ist nur von Soll- und Empfehlungsangaben des Herstellers die Rede, verbindliche behördliche Verfügungen gegen die Fahrzeughalter in Deutschland mit Rechtsbehelfs- und -folgenbelehrung habe ich nicht gefunden.

    Sollte das noch kommen, wäre die zivilrechtliche Sachmangelrüge erst recht begründet, weil der Sicherheitsmangel im Einvernehmen mit Ford behördlich festgestellt wäre.

    So lange ich keine behördliche Verhaltensanordnung durch Verwaltungsakt habe, verfahre ich einfach weiter nach Betriebsanleitung.

  • Der Sachmangel - mangelhafter HV-Akku - bleibt auch nach dem neuen Update bestehen. Software kann keinen mechanischen Mangel beseitigen. Nur das Brandrisiko soll vermindert werden. Für eventuelle Ansprüche gegen Ford dürfte die Durchführung des neuen Updates meines Erachtens deshalb keine Rolle spielen. Keiner kann garantieren, dass dieses neue Update auch funktioniert. Das alte Update hat auch nicht funktioniert. In USA sind 5 PKW mit dem ersten Update abgebrannt, teilweise beim Laden. Der Mangel bleibt bis der Akku getauscht wird. Alles andere ist Augenwischerei.

  • Projekt Kuga PHEV: "Das Problem mit dem hier in Rede stehenden Rückruf dürfte sein, dass sowas wie Reichweite letztendlich keine verbindliche Angabe beinhaltet, sondern vielmehr eine „bis-zu-Regelung“ unter Berücksichtigung der WLTP-Reichweite. Also hierauf begründet einen Sachmangel zu stützen, wird nicht so einfach sein."

    Sehe ich anders: Die WLTP-Reichweite ist zwar eine von Fahrprofil und Umweltbedingungen abhängige "bis -zu-Regelung" aber unter allen Bedingungen und Fahrprofilen mathematisch von der Ladekapazität als unverrückbare Konstante berechnet. Weniger Netto-Lade-Kapazität schränkt die Reichweite-Versprechen laut Prospekt ein. Selbst die die staatlichen Förderbedingungen für E-Fahrzeuge sind genau auf diese technisch bedingten Reichweiten-Berechnungen abgestimmt. Da mache ich mir wenig Sorgen bzgl. Gutachter oder Richter-Meinungen.