zulassen oder Besitzer?
Das KBA kann nur den Namen der Zulassung an Ford weitergeben.
zulassen oder Besitzer?
Das KBA kann nur den Namen der Zulassung an Ford weitergeben.
Habt ihr alle schon das Schreiben bekommen? Geht das an den zulassen oder Besitzer?
In der Ford App steht meiner schon lang mit dem Rückruf drin, aber ich habe noch kein Schreiben bekommen. Wahrscheinlich sitzen die das aus, bis zur Reparatur, damit sie sich die Kulanzzahlung sparen können.
aber ich habe noch kein Schreiben bekommen.
Hat bei mir auch Wochen gedauert, das kommt schon noch.
Moin zusammen,
wo habt ihr denn das mit den 120,- Euro Kulanz gelesen? Ich habe das Schreiben erhalten, da steht aber nichts von Kulanzzahlung.
da steht aber nichts von Kulanzzahlung.
Stimmt.
Steht auch nicht explizit geschrieben.
Nur freundlich fragen und die gewünschte Unterlagen nach Ford schicken... und abwarten. ![]()
Nur freundlich fragen und die gewünschte Unterlagen nach Ford schicken... und abwarten.
Danke, ich habe mal eine nette Mail geschrieben, mal schauen was passiert ![]()
wo habt ihr denn das mit den 120,- Euro Kulanz gelesen? Ich habe das Schreiben erhalten, da steht aber nichts von Kulanzzahlung.
Einfach mal in diesem Thread rückwärts lesen. Es gibt in dieser Rückruf Angelegenheit eigentlich nichts, was nicht schon mindestens einmal beschrieben und "durchgekaut" worden wäre.
Und dann fußt der Inhalt dieses Threads mit den Abläufen auf dem Rückruf 24S79, wo der ganze Kladderadatsch auch schonmal geschrieben wurde. Man kann doch nicht davon ausgehen, das der persönliche Beginn des Mitlesens der Forums Urknall sein muss.
Regelmäßig kommt jemand ums Eck und treibt die selbe Sau durch's Dorf. 😉
Grüße aus dem Ruhrpott
Einfach mal in diesem Thread rückwärts lesen. Es gibt in dieser Rückruf Angelegenheit eigentlich nichts, was nicht schon mindestens einmal beschrieben und "durchgekaut" worden wäre.
Und dann fußt der Inhalt dieses Threads mit den Abläufen auf dem Rückruf 24S79, wo der ganze Kladderadatsch auch schonmal geschrieben wurde. Man kann doch nicht davon ausgehen, das der persönliche Beginn des Mitlesens der Forums Urknall sein muss.
Regelmäßig kommt jemand ums Eck und treibt die selbe Sau durch's Dorf. 😉
Grüße aus dem Ruhrpott
Sehr netter Kommentar kommt nicht mehr vor
Einfach mal in diesem Thread rückwärts lesen. Es gibt in dieser Rückruf Angelegenheit eigentlich nichts, was nicht schon mindestens einmal beschrieben und "durchgekaut" worden wäre.
Und dann fußt der Inhalt dieses Threads mit den Abläufen auf dem Rückruf 24S79, wo der ganze Kladderadatsch auch schonmal geschrieben wurde. Man kann doch nicht davon ausgehen, das der persönliche Beginn des Mitlesens der Forums Urknall sein muss.
Regelmäßig kommt jemand ums Eck und treibt die selbe Sau durch's Dorf. 😉
Grüße aus dem Ruhrpott
Andererseits ist dieser Thread inzwischen 69 Seiten lang mit jeweils ca. 9 Beiträgen. Da kann ein Alt-Meister dem Neuling vielleicht mal nachsehen, dass er sich aufgrund des interessanten Themas einloggt und nicht vor seiner ersten Frage bereits alle ca. 600 Beiträge gelesen hat oder gar die noch mehr Beiträge zum noch älteren Vorgänger-Rückruf. Olivers Kuga treibt mitnichten dieselbe Sau durch's Dorf, sondern belegt das objektive Informationsdefizit der allermeisten Kuga-Kunden von FORD. Das ist aber nicht von Kuga-Kunden, sondern von FORD verursacht.
Moin zusammen,
wo habt ihr denn das mit den 120,- Euro Kulanz gelesen? Ich habe das Schreiben erhalten, da steht aber nichts von Kulanzzahlung.
Sehr netter Kommentar kommt nicht mehr vor
Ford bietet die Kulanzzahlung nicht ohne individuelle Reklamation an. Dasselbe gilt für die FORD-Vertragshändler. Das Kulanz-Angebot macht FORD nur, wenn der Kunde sich persönlich über die Betriebsbeschränkung durch den Rückruf und die Reduzierung der Ladekapazität und -reichweite individuell beim Kundenzentrum beschwert:
Die Antwort von Ford auf meine Beschwerde:
"Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die Ihnen durch die vorübergehende Einschränkung beim Laden entstanden sind.
Bitte beachten Sie, die Hochspannungsantriebsbatterie Ihres Kuga Plug-In-Hybrids so zu laden, dass sie einen Ladezustand (SOC) von 80 % nicht überschreitet.
Das Fahrzeug darf darüber hinaus nur im Auto-EV-Fahrmodus verwendet werden.
Damit unsere Fachabteilung eine Entschädigung beziehungsweise eine Kulanzzahlung prüfen kann, bitten wir Sie, uns folgende Informationen vorab bereitzustellen:
• einen Nachweis über das erhaltene Rückrufschreiben (aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlich),
• Ein Bild der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) (aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlich),
• sowie Ihre Bankverbindung zur Überweisung der Kulanzzahlung. (Name, Nachname, IBAN, BIC, Bank) "
Viel Erfolg!