Diskussion zum Rückruf 25SC4 für den Kuga, Brandgefahr des Hochvoltakku

  • Hat denn Ford sich später entschuldigt und die Kosten nachträglich übernommen ?

  • würde mich wirklich interessieren

    Weil, wie ich schrieb, von den 14,4 kWh (Bruttokapazität) nur 10 kWh (netto) genutzt werden können. Und 10 kWh sind 70% von 14,4 kWh.

  • Weil, wie ich schrieb, von den 14,4 kWh (Bruttokapazität) nur 10 kWh (netto) genutzt werden können. Und 10 kWh sind 70% von 14,4 kWh.

    ja klar, aber warum ? Technisches Problem vermutlich - aber was konkret - oder ist das Problem immer noch nicht behoben ? Bekommst Du deswegen eine Entschädigung von Ford ?

  • Wer jemals effektiv 14,4 kWh in einem Kuga nutzen konnte per Aufladung, muss ein einmaliges Sondermodell fahren.

    Viele Grüße aus dem Niederbergischen Land

    Michael

    Facelift PHEV, MJ 2024.50, ST-Line X, desert island blue, Technologie- + Winter-Paket, schwenkb. AHK, Pano
    Best. 06.02.24/Bau 29.05.24/Lieferung Mitte Juli 30.07.24/Zulassung 15.08.24
    ex: PHEV, MJ 2021.50, ST-Line X, chroma-blau, Technologie-, Assistenz-, Winter-Paket, schwenkb. AHK, Pano
    Best. 02.12.20/Bau 14.04.21/Lieferung 09.06.21/Zul. 17.06.21/Verkauf 15.08.24/ 57.500 km, davon 55% e-km; 7,7 kWh und 3,95l;
    Ford App: Samsung S23+, Android 14

  • ja klar, aber warum ? …

  • Hallo ihr Lieben, mal kurzes Update zu unserer Panne in Südfrankreich. Ford Assistance hat jetzt auch die Kostenübernahme der Bergung unseres Fahrzeugs, von der Autobahn zum Abschlepper, abgelehnt. Gründe; die Bergung wäre von ihnen nicht autorisiert gewesen.Wir hatten da keinen Einfluss darauf ,grundsätzlich ist es so, das auf französichen Autobahnen, die Bergung nur von der Autobahngesellschaft selbst organisiert und durchgeführt werden darf. Als wir zwischen den LKWS im Weg standen, wurde die Bergung von den Mitarbeitern der Autobahn eingeleitet. Übrigens wird Ford Assistance von der Allianz gemanagt., das heißt erklärtes Ziel ist "nicht zu zahlen". Weder wir, noch der Ford Händler hier am Ort ,bekommen von der dortigen Werkstatt Infos ,was an unserem Fahrzeug gemacht wurde, deshalb wird das Fahrzeug von uns erstmal nicht mehr bewegt. Das Risiko nochmal stehen zu bleiben bzw. den Launen des Batteriemanagment ausgesetzt zu sein, ist uns einfach zu groß. Der Wagen ist für uns eigentlich wertlos geworden ,dehalb werden wir eine Klage auf Rückkauf gegen Ford einleiten. Mir ist bewusst, das sich hier viele ,deren Kuga ( noch ) super läuft, auf den Schlips getreten fühlen,doch uns ist wichtig, das von uns erlebte, an euch weiter zu geben. Wir werden uns hier weiterhin mitteilen.Grüße.

  • Hallo Homer119, mit FORD-Assistance habe ich keine Erfahrungen. Erfahrungen habe ich aber mit Pannen und Unfällen sowie der Abwicklung des Services über den ACV: In allen bisherigen Fällen habe ich vom Pannen- oder Unfallort aus den ACV als erste Anlaufstelle telefonisch informiert und um Hilfe gebeten. Als Erstes musste ich in mehreren Fällen Fragen beantworten, ob Hersteller-Garantie- oder Assistenz in Anspruch genommen werden könnten, da die Herstellerleistungen laut Clubvertragsbedingungen aus Satzungsgründen vorrangig in Anspruch genommen werden müssen. Für die Hersteller-Inanspruchnahme wurde mir juristische Beratung angeboten. In allen Fällen hat der ACV unabhängig vom Vorrang der Herstellerverantwortung bei 3 PKW von FORD und BMW und einem E-Bike erstmal einen Abschleppdienst zur Bergung und Räumung des Fahrzeugs und vom Schandensort für die weitere Mobilität der Fahrzeugnutzer gesorgt. Alles natürlich in den Grenzen der bestehenden Mitgliedsvertragsbedingungen! Mit einer Ausnahme: Nach einem Unfall mit einem fabrikneuen PKW hat der ACV auf meine Bitte zugestimmt, das beschädigte Fahrzeug zu der etwas entfernteren Vertragswerkstatt zu schleppen, der uns das Auto verkauft und mit Fahrwerksänderungen ausgerüstet hatte. Vielleicht interessant ebenfalls: In allen Fällen beauftragte der ACV Abschleppunternehmen, die mit "neutralen" Fahrzeugen am Ereignisort aufliefen, obwohl sie auch mit anderen Fahrzeugen als Gelbe Engel arbeiten. Auch das folgt sicherlich Vertragsbedingungen, die wir natürlich nicht im Handschuhfach dabei hatten.

    Zum Versuch, das Auto zurück zu geben: Dazu muss man einen (weiterhin bestehenden) Sachmangel reklamieren und beweisen. Die geschilderten Service-Mängel im Pannenfall und Misstrauen gegen die Werkstattleistung reichen dafür nicht aus. Die Reklamation kann nur ein Jurist ausreichend vorbereiten.

  • Da steht man im Ausland auf der Autobahn, kann die Sprache nicht besonders und will, dass einem Ford hilft, ein Problem zu lösen.

    Ergebnis: Stress und Ärger ohne Ende