Rückrufaktionen Ford Kuga MK3

  • Habe eben mit meinem Händler vereinbart, wenn sich bis Ende November nichts positives tut, bin ich raus. Sehr guter Vorschlag.

    Einmal editiert, zuletzt von Shara ()

  • Sollte jemand anderer Auffassung zum Thema Bafa nach 6 Monaten sein bin ich dafür natürlich offen, da ich natürlich auch für mich und ggf. Mandanten immer das Beste rausholen möchte, hier aber leider keien rechtlich tragbaren Grund sehe die Förderung dann in die eigene Tasche zu stecken ;)

    Seit Mai 2020 KUGA ST-Line X ohne Probleme in grau.

    Seit Ende Januar 2021 weiteren KUGA ST-Line X in croma blau ohne Probleme.

    Akkutausch beim grauen Kuga 19.04.2021. Blauer Kuga wurde im Werk vor Auslieferung gecheckt.

    Glücklicherweise bisher keinerlei Probleme! <3


    Neue Bestellung für Dezember 2022:

    - ST-Line X croma blau mit allem außer AHK und induktivem Laden :S

    - Titanium in vernünftiger Ausstattung 8o

  • Aber vielleicht kann ein Administrator dafür einen neuen Thread anlegen?!?

    Seit Mai 2020 KUGA ST-Line X ohne Probleme in grau.

    Seit Ende Januar 2021 weiteren KUGA ST-Line X in croma blau ohne Probleme.

    Akkutausch beim grauen Kuga 19.04.2021. Blauer Kuga wurde im Werk vor Auslieferung gecheckt.

    Glücklicherweise bisher keinerlei Probleme! <3


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  • ich hätte da auch mal eine interessante Frage an die Anwälte unter uns :D
    Wir holen heute bei SIXT drei Galaxy ab.

    Die Anmietung erfolgt zwischen Fahrzeug-Nutzer und SIXT (inkl. aller Pflichten, bspw. Selbstbeteiligung).
    Also ein Mietvertrag zwischen mir privat und SIXT, Rechnung über Miete geht an das Autohaus.

    Müssen wir diese Leihautos nun als geldwerten Vorteil versteuern auch wenn der Arbeitgeber erstmal nicht direkt was mit diesen Autos zu tun hat und weder Mietvertrag noch Raten and den FFH bezahlt?

    In diesem Fall lasse ich das Auto nämlich in einen Fiesta umwandeln, weil 50.000€ als nicht-Hybrid hab ich wirklich keine Lust auf Steuer..... :sleeping: sorry für den Off-Topic, aber vll. gibt es ja noch andere mit dieser Frage.:/

  • ...das ist zum Glück eine Frage an die Steuerberater... :3917:

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    Akkutausch beim grauen Kuga 19.04.2021. Blauer Kuga wurde im Werk vor Auslieferung gecheckt.

    Glücklicherweise bisher keinerlei Probleme! <3


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  • ich hätte da auch mal eine interessante Frage an die Anwälte unter uns :D
    Wir holen heute bei SIXT drei Galaxy ab.

    Die Anmietung erfolgt zwischen Fahrzeug-Nutzer und SIXT (inkl. aller Pflichten, bspw. Selbstbeteiligung).
    Also ein Mietvertrag zwischen mir privat und SIXT, Rechnung über Miete geht an das Autohaus.

    Müssen wir diese Leihautos nun als geldwerten Vorteil versteuern auch wenn der Arbeitgeber erstmal nicht direkt was mit diesen Autos zu tun hat und weder Mietvertrag noch Raten and den FFH bezahlt?

    In diesem Fall lasse ich das Auto nämlich in einen Fiesta umwandeln, weil 50.000€ als nicht-Hybrid hab ich wirklich keine Lust auf Steuer..... :sleeping: sorry für den Off-Topic, aber vll. gibt es ja noch andere mit dieser Frage.:/

    Soweit ich weiß müssen wenn die Fahrzeuge dienstlich beschafft werden, Privatfahrten natürlich versteuert werden. Also auch hier Fahrtenbuch oder 1% pauschale.


    Der Verleiher muss euch denn Listenpreis des Fahrzeuges nennen oder ihr müsst ihn anhand Fahrgestellnummer ermitteln.


    Euer Steuerberater kann euch hier sicherlich den Besten Weg zeigen.

  • mein Thema wäre dann wieder, wer die SB bezahlen muss, wenn es zum Unfall kommt. Und das wäre dann bei Euch, also lieber auf eine SB-Reduzierung bestehen!

    Seit Mai 2020 KUGA ST-Line X ohne Probleme in grau.

    Seit Ende Januar 2021 weiteren KUGA ST-Line X in croma blau ohne Probleme.

    Akkutausch beim grauen Kuga 19.04.2021. Blauer Kuga wurde im Werk vor Auslieferung gecheckt.

    Glücklicherweise bisher keinerlei Probleme! <3


    Neue Bestellung für Dezember 2022:

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    - Titanium in vernünftiger Ausstattung 8o

  • Soweit ich weiß müssen wenn die Fahrzeuge dienstlich beschafft werden, Privatfahrten natürlich versteuert werden. Also auch hier Fahrtenbuch oder 1% pauschale.


    Der Verleiher muss euch denn Listenpreis des Fahrzeuges nennen oder ihr müsst ihn anhand Fahrgestellnummer ermitteln.


    Euer Steuerberater kann euch hier sicherlich den Besten Weg zeigen.

    ja, das ist mir eigentlich klar. Nur sind wir uns hier nicht ganz sicher, ob das in diesem Fall auch gilt, da wir theoretisch privat die Autos anmieten, also eigentlich nur eine Sache zwischen mir und SIXT bzw. dem Autohaus.
    Die Steuerberaterin wusste es nicht und melde sich irgendwann mal bei uns, ich vertraue der leider auch nicht so ganz.... :P

  • ja, das ist mir eigentlich klar. Nur sind wir uns hier nicht ganz sicher, ob das in diesem Fall auch gilt, da wir theoretisch privat die Autos anmieten, also eigentlich nur eine Sache zwischen mir und SIXT bzw. dem Autohaus.
    Die Steuerberaterin wusste es nicht und melde sich irgendwann mal bei uns, ich vertraue der leider auch nicht so ganz.... :P

    Also ich bin mir "ziemlich" sicher, dass wenn der PKW dienstlich genutzt wird und der Händler dem Nutzer ein Fahrzeug zum Übergang auch kostenfrei zur Verfügung stellt, dann ist die Privatnutzung auch zu versteuern. Wenn der Arbeitnehmer selber zahlt und dafür eventuell ein höheres Brutto Gehalt bekommt wäre das etwas anderes.


    Wenn der Arbeitnehmer Steuern vermeiden will, dann solltet ihr als Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer vereinbaren, dass Privatnutzung untersagt ist.

    Rate aber natürlich dazu mit dem Steuerberater darüber zu sprechen


    Aber Grundsätzlich würde ich in Deutschland IMMER davon ausgehen, dass Steuern zu entrichten sind.