Ist es nun die Sicherungsbox?
Beiträge von Projekt Kuga PHEV
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Aus welcher Rechtsnorm leitest Du denn diese "Ersatzpflicht" und die ganzen genannten Fristen ab? Schau' mal, was Du bei der Bestellung unterschrieben hast. Die Bestellung basiert vermutlich auf den Neuwagen-Verkaufsbedingungen des VDA, VDIK und ZDK. Unter IV. ist geregelt, was bei Lieferung und Lieferverzug gilt.
Vermutlich steht auch bei Dir in der Auftragsbestätigung ein "unverbindlicher Liefertermin". Ist dieser um min. sechs Wochen überschritten, kannst Du den Händler in Verzug setzen (also mit Fristsetzung zur Lieferung auffordern). Lässt der Händler auch diese Frist verstreichen, kannst Du vom Vertrag zurücktreten. Das ist auch genau der Regelungszweck dieser Vereinbarung (Verbraucherschutz): der Kunde soll eben nicht bis Sankt Nimmerlein an eine Bestellung gebunden sein, die der Händler aus welchen Gründen auch immer nicht liefern kann. Es soll Dir die Möglichkeit geben "aus dem Vertrag raus" zu kommen - mehr nicht.
Einen Schadenersatzanspruch müsstest Du nachweisen. Welcher finanzielle Schaden soll Dir denn entstanden sein? Die Rechtsprechung ist da sehr restriktiv.
Einen guten Artikel dazu findest Du hier:
https://www.autozeitung.de/lie…agen-ratgeber-201311.html
Im Übrigen hängen die Händler am langen Arm des Herstellers und der lässt sie bekanntermaßen dort zappeln. Sie haben auch bei Inverzugsetzung so gut wie keine Handhabe, um die Lieferung zu beschleunigen. Im Gegenteil, sie würden liebend gerne so viele Fahrzeuge wie möglich verkaufen und ausliefern, denn damit verdienen sie ihr Geld.
…eine „Ersatzpflicht“ kenne ich auch nicht, da ist letztendlich good will des Händlers gefragt.
Ansonsten ergeben sich die genannten Fristen aus der Rechtsprechung😉
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Dann muss mein Händler irgendwas verdattelt haben - Ordernummer fängt mit E an, bestellt habe ich im März…😢
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…das würde mich auch mal interessieren…🤔
Kann bitte mal einer der Wissenden die „ersteBuchstabenProduktionstheorie„ erläutern,
ob das gesichert stimmt und nach welcher Regel der erste Buchstabe der Ordernummer welche Monatsbedeutung hat…???
Grüße
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Nö, alles gut…
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So, ich denke, es ist alles im Exkurs zur StVO und rechts überholen geschrieben, können wir uns ja jetzt bitte wieder dem eigentlichen Thema widmen…👍🏼
Gruß
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Thema wurde geschlossen, da schon existent
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Nein, es ist noch nicht rechtskräftig, wie in vergangenen gleichgearteten Fällen bei Mercedes und VW auch, werden wohl die Lizenzen teuer „nachgekauft“ und somit die Umsetzung des Urteils verhindert…
Ich denke auch, dass es erst einmal ein „Warnschuss vor den Bug“ ist… und ihr wisst ja: „Ford, die tun was!“ 😂
Grüße
und ein schönes WE
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Off Topic
Na so ganz ist es ja auch nicht, da gibt es schon so einige Regeln…
„Schlaubimodus“ an:
Grundsätzlich gibt es ein rechtsseitiges Überholverbot - es sei denn
- innerstädtisch und
- keine Autobahn oder Kraftfahrstraße und
- mehrere markierte Fahrstreifen für eine Fahrbahnrichtung
- es fehlenden Fahrbahnmarkierungen für eine Fahrtrichtung, wenn sich links ein Stau gebildet hat
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen darf
- rechts SCHNELLER (aber nicht überholt!) gefahren als links, wenn sich Fahrzeugschlangen gebildet haben, dann muss die Geschwindigkeit aber so gewählt sein, dass sie nicht wesentlich höher ist als die der links befindlichen Fahrzeuge
Und dann gibt es da noch die Sonderregelungen
- Busspuren und Busse
- Autobahnein- und Ausfahrten (die wohl nicht zur Richtungsfahrbahn gehören sondern eigene Fahrbahn darstellen, insofern kann dort nicht überholt werden)
„Schlaubimodus“ aus.
Aber es gibt ja jetzt schon Systeme, die ein rechtsseitiges Vorbeifahren/Überholen gar nicht erst zulassen…
Grüße
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