Ich hatte auch eine Wb für meinen Kuga installieren lassen (Mieterparkplatz einer Mietwohnung).
Natürlich hatte ich den Vermieter um „Genehmigung“ ersucht. Der hatte einen Elektriker beauftragt, die Machbarkeit zu prüfen.
Es wurde genehmigt, eine neue Anschlusseinheit für die Wallbox wurde durch einen autorisierten Elektriker am Zähler installiert, ein Mauerdurchbruch vom Zählerbereich in den Außenbereich und insgesamt 25m Kabel 2,5 im Erdreich versenkt. Der Betrieb der Wb ist auf 11kW beschränkt.
Der Vermieter beteiligte sich an den Kosten der Verlegearbeiten des Leerrohrs im Erdreich für evtl. „Nachahmer“, die dann ebenfalls dieses Leerrohr für eigene Kabel nutzen dürfen.
Klar, der ganze „Spaß“ war nicht ganz billig, aber da ich eh nun auf einen Stromer umgestiegen bin, hat sich der Aufwand unter dem Strich eh gelohnt.
Klar habe ich ne fette Summe „investiert“, aber wenn die Elektroanlage des Miethauses irgendwann die Anzahl von Wallboxen nicht mehr hergibt, dann ist eben Schluss, ich habe aber zumindest meine Wallbox…
Insofern ist mir nicht ganz klar, warum der Elektriker sich gegen die Installation einer Wb bei
@Kugi1972 sperrt und das ganze „ausbremst“, denn als erste Wb sollte eine Hausanlage auch mit der Produktion von Warmwasser über Strom mit einer fachmännischen Installation mit FI und bei 25m mit 2,5-Kabel völlig ausreichen (es sei denn, die Elektroinstallationsbestimmungen haben sich seit 2022 geändert; bei uns hängen 16 Wohneinheiten an der Stromzuleitung dran, und das Haus ist >20 Jahre alt)…