… Ein Plug in Hybrid bekommt meines Wissens kein E hinter.
Das war doch inzwischen geklärt, da dieser Gesetzestext immer noch Gültigkeit hat:
Alles, was von außen aufladbar ist und eine elektrische Reichweite von mindestens 40 km oder einen CO2-Ausstoß von höchstens 50 g/km hat, bekommt auf Wunsch nach wie vor ein E-Kennzeichen.