Beiträge von Kuga-Stromer

    Der Outlander PHEV hat einen 2,4 l (2360 cm3) Motor, der mit dem Ford Duratec 25 bzw. Mazda L5 nicht verwandt ist. Ähnlich ist aber, dass es auch ein Vierzylinder Sauger ist.


    Der Motor von Mazda war hingegen anfangs mit dem Ford Duratec identisch, wurde bei Ford entwickelt und auch über Jahre bei Ford gebaut. Nachdem Ford die Anteile an Mazda wieder verkauft hatte, wurden die Motoren auf beiden Seiten unabhängig geringfügig weiterentwickelt.

    ... Das sehe ich etwas anders.
    In der COC meines Facelift ist das Datum der EU-Typgenehmigung mit dem 08.02.2024 angegeben, sie hat die Erweiterungsziffer 14
    Mein vorheriger Kuga MK 3 von 2021 hatte die ERweiterungsziffer 06, mit Datum 12.02.2021. ...

    Vielen Dank für den Hinweis. Da war ich bezüglich der EU-Typgenehmigungen nicht auf dem aktuellen Stand. Ich hatte nur kurz online beim KBA nachgeschaut und dort keine neueren Einträge für den Kuga gefunden. Aufgrund deines Hinweises schaute ich nun in meine Zulassungsbescheinigung und musste feststellen, dass die EU-Typgenehmigung meines Kuga gar nicht aus Deutschland stammt, sondern aus Luxemburg. Daher gibt es wohl auch keine Einträge beim KBA. Und ja, meine Kuga hat eine EU-Typgenehmigung vom 06.10.21 mit dem Erweiterungsindex 09. Es ist also nicht auszuschließen, dass ein aktueller Kuga eine EU-Typgenehmigung von 2025 hat. Ob das aber auch bedeutet, dass der Wert für die gewichtete, kombinierte CO2-Emission ggf. darin dann bereits angehoben wurde, weiß ich nicht. Möglich wäre das aber, da hast du Recht.


    Das verlinkte Forenthemas trifft aber leider dein Problem nicht ganz. Das ist ja nur relevant, falls beim Amt der falsche Wert genommen wird. ...

    Aus diesem Grund hatte ich das Thema auch verlinkt. Wenn der falsche Wert in die Zulassungsbescheinigung übernommen wird, würde dieser auch für die Grenze zur Versteuerung der privaten Nutzung des Dienstfahrzeugs herangezogen, genauso wie für die Kfz-Steuer.


    Fueinx

    Zwei Dinge sind also bei der Übernahme des Fahrzeugs zu prüfen:

    1.) Ist in der EG-Übereinstimmungserklärung (CoC) der "WLTP-Wert CO2-Emission" unter "Gewichtet, kombiniert" kleinerals oder gleich 50 g/km? Ist der Wert größer als 50 g/km, was sehr ungünstig wäre, kann das an einer EU-Typgenehmigung von 2025 liegen.

    2.) Wurde dieser Wert auch in die Zulassungsbescheinigung Teil1 übernommen.


    Es wäre schön, wenn du uns in dieser Sache auf dem Laufenden hältst.

    Was ist mit meinem Fahrzeug? Hat der eine Typzulassung von vor 2025? Wie finde ich das heraus? …

    Die Typzulassung des Kuga Mk3 ist von 2019. Du musst nur aufpassen, dass in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 (früher Kfz-Schein und -Brief) der richtige CO2-Wert eingetragen wird. Das wurde, wie man diesem Forum entnehmen kann, in der Vergangenheit immer mal wieder falsch gemacht.

    Auch wenn es bei uns keinen "goldenen" Oktober gab und es teilweise doch sehr nass war, ist der Energieverbrauch für den Kuga sehr gering ausgefallen. Klimaanlage und Heizung hatten Pause, nur die Sitzheizung habe ich hin und wieder eingeschaltet. Gefahren bin ich hauptsächlich in Normal mit EV-jetzt und Eco mit EV-später. Fahrprofil: 70% Autobahn und 30% innerstädtisch, viel bergauf und bergab.


    Oktober:

    937,4 km gefahren, davon 734,9 km (78,4%) elektrisch, Durchschnittsgeschwindigkeit 41,2 km/h

    Getankt E10: 19,89 l für 32,00 € (1,609 €/l)

    Geladen: 118,9 kWh für 53,50 € (0,450 €/kWh)


    Verbrauch:

    Benzin 2,12 l/100km plus Elektrizität 12,68 kWh/100km, Energiekosten 9,12 €/100km


    So günstig bin ich schon lange nicht mehr gefahren.

    Hi, ich kann den Hinweis zu den Bestellungen in diesem Jahr nicht ganz nachvollziehen. …

    … Und kann mir jemand erklären, warum der Kuga vor dem Facelift unter der Grenze von 50 lag?

    Nicht das Bestelldatum sondern das Zulassungsdatum ist relevant.


    Es hat auch nichts mit dem Facelift zu tun, der Kuga PHEV FL wurde anfangs auch mit weniger als 50 g/km angegeben. Es greift bei der CO2 Bewertung für die Versteuerung der privaten Nutzung ab Neuzulassung 1.1.2026 der neue Utility Factor, der auch für Typzulassung seit 1.1.2025 gültig ist und für einen CO2 Wert über 50 g/km sorgt. Das steht aber alles in dem Heise Artikel, der in Post #1 verlinkt ist.

    Wie immer sind die Verhaltensweisen auch dabei grundverschieden. Ich fahre immer mit iACC (Intelligente Adaptive Geschwindigkeitsregelung), in der Stadt, auf dem Land und auf der Autobahn. Mein linker Daumen greift dabei intuitiv über die Tasten im Lenkrad ein, wenn es nötig ist. Ich mache das aber auch schon seit fünfzehn Jahren so.


    Das Schwierigste dabei war für mich die Umgewöhnung vom Lenksäulenhebel bei Audi auf die Lenkradtasten bei Ford. Das hat ein gutes Jahr gedauert, bis ich nicht mehr unter dem Lenkrad ins Leere gegriffen habe. ^^