... Das sehe ich etwas anders.
In der COC meines Facelift ist das Datum der EU-Typgenehmigung mit dem 08.02.2024 angegeben, sie hat die Erweiterungsziffer 14
Mein vorheriger Kuga MK 3 von 2021 hatte die ERweiterungsziffer 06, mit Datum 12.02.2021. ...
Vielen Dank für den Hinweis. Da war ich bezüglich der EU-Typgenehmigungen nicht auf dem aktuellen Stand. Ich hatte nur kurz online beim KBA nachgeschaut und dort keine neueren Einträge für den Kuga gefunden. Aufgrund deines Hinweises schaute ich nun in meine Zulassungsbescheinigung und musste feststellen, dass die EU-Typgenehmigung meines Kuga gar nicht aus Deutschland stammt, sondern aus Luxemburg. Daher gibt es wohl auch keine Einträge beim KBA. Und ja, meine Kuga hat eine EU-Typgenehmigung vom 06.10.21 mit dem Erweiterungsindex 09. Es ist also nicht auszuschließen, dass ein aktueller Kuga eine EU-Typgenehmigung von 2025 hat. Ob das aber auch bedeutet, dass der Wert für die gewichtete, kombinierte CO2-Emission ggf. darin dann bereits angehoben wurde, weiß ich nicht. Möglich wäre das aber, da hast du Recht.
Das verlinkte Forenthemas trifft aber leider dein Problem nicht ganz. Das ist ja nur relevant, falls beim Amt der falsche Wert genommen wird. ...
Aus diesem Grund hatte ich das Thema auch verlinkt. Wenn der falsche Wert in die Zulassungsbescheinigung übernommen wird, würde dieser auch für die Grenze zur Versteuerung der privaten Nutzung des Dienstfahrzeugs herangezogen, genauso wie für die Kfz-Steuer.
Fueinx
Zwei Dinge sind also bei der Übernahme des Fahrzeugs zu prüfen:
1.) Ist in der EG-Übereinstimmungserklärung (CoC) der "WLTP-Wert CO2-Emission" unter "Gewichtet, kombiniert" kleinerals oder gleich 50 g/km? Ist der Wert größer als 50 g/km, was sehr ungünstig wäre, kann das an einer EU-Typgenehmigung von 2025 liegen.
2.) Wurde dieser Wert auch in die Zulassungsbescheinigung Teil1 übernommen.
Es wäre schön, wenn du uns in dieser Sache auf dem Laufenden hältst.