Beiträge von Kuga-Stromer

    Was sich mir noch nicht erschließt:

    Wieso wollte man in der italienischen Werkstatt den HV-Akku tauschen und in der deutschen Werkstatt entdeckt man dann einen äußerlich sichtbaren Schaden am Lademodul?


    Und ja, ein SUV ist kein Geländewagen. Gerade der Kuga PHEV hat weniger Bodenfreiheit als mancher Kleinwagen. Und trotzdem muss man schon mit beiden Vorderrädern eine deutliche Stufe abwärts queren um das Lademodul von außen zu beschädigen.

    Nach meinen Informationen hat Ford damals auf die Eigenentwicklung eines Hybridantriebs verzichtet und hat bei Toyota eine Lizenz gekauft. Eine gute Entscheidung, Toyota hat 20 Jahre Erfahrung damit (siehe Prius).

    Bitte nicht den Verbrennungsmotor mit dem Leistungsverzweigenden Getriebe verwechseln. Das Getriebe des ersten Hybridantriebs von Ford wurde in einer Kooperation mit Toyota entwickelt. Auch die aktuellen Weiterentwicklungen (HF45 und HF55) basieren noch auf derselben Technologie. In diesem Thread geht es aber um den Verbrennungsmotor.


    Btw: Toyota hat sogar schon fast 30 Jahre Erfahrung mit diesem Hybridantrieb (seit 1997) und Ford über 20 Jahre (seit 2004).

    Ist mir bekannt und nennt sich "Gegenstrombremsung" - hat eben nur mit Rekuperation nichts zu tun und die Logik, ein Elektroauto so zum Stehen zu bringen erschließt sich mir nicht,

    Auch mir war aus der Elektrotechnik der Begriff Gegenstrombremsung und deren Prinzip bekannt. Aber auch ich hätte nicht gedacht, dass es Fahrzeuge gibt, die es für das OPD verwenden, wenn man doch in diesem Fall die mechanische Bremse energetisch günstiger einsetzen kann. Ich habe aber online mehrere Abhandlungen gefunden, in denen genau das beschrieben wird. Und ja, mit Rekuperation hat das dann nichts mehr zu tun.

    ... aus meiner Sicht physikalisch nicht anders möglich. …

    Das dachte ich auch erst und habe mich mal schlau gelesen. Es gibt etliche Fahrzeuge die beim OPD rein elektrisch bis zum Stillstand bremsen. Ob der MME dazugehört, konnte ich nicht herausfinden, ist aber möglich. Und ja, auch viele E-Roller machen das.


    Der Trick: Wenn die Rekuperation nicht mehr ausreicht wird mit einem Gegendrehmoment bis zum Stillstand gebremst, also quasi mit einem Rückwärtsgang. Das kostet zwar ein wenig elektrische Energie aus dem Akku, allerdings nur in einem vernachlässigbaren Umfang.

    Der Outlander PHEV hat einen 2,4 l (2360 cm3) Motor, der mit dem Ford Duratec 25 bzw. Mazda L5 nicht verwandt ist. Ähnlich ist aber, dass es auch ein Vierzylinder Sauger ist.


    Der Motor von Mazda war hingegen anfangs mit dem Ford Duratec identisch, wurde bei Ford entwickelt und auch über Jahre bei Ford gebaut. Nachdem Ford die Anteile an Mazda wieder verkauft hatte, wurden die Motoren auf beiden Seiten unabhängig geringfügig weiterentwickelt.

    ... Das sehe ich etwas anders.
    In der COC meines Facelift ist das Datum der EU-Typgenehmigung mit dem 08.02.2024 angegeben, sie hat die Erweiterungsziffer 14
    Mein vorheriger Kuga MK 3 von 2021 hatte die ERweiterungsziffer 06, mit Datum 12.02.2021. ...

    Vielen Dank für den Hinweis. Da war ich bezüglich der EU-Typgenehmigungen nicht auf dem aktuellen Stand. Ich hatte nur kurz online beim KBA nachgeschaut und dort keine neueren Einträge für den Kuga gefunden. Aufgrund deines Hinweises schaute ich nun in meine Zulassungsbescheinigung und musste feststellen, dass die EU-Typgenehmigung meines Kuga gar nicht aus Deutschland stammt, sondern aus Luxemburg. Daher gibt es wohl auch keine Einträge beim KBA. Und ja, meine Kuga hat eine EU-Typgenehmigung vom 06.10.21 mit dem Erweiterungsindex 09. Es ist also nicht auszuschließen, dass ein aktueller Kuga eine EU-Typgenehmigung von 2025 hat. Ob das aber auch bedeutet, dass der Wert für die gewichtete, kombinierte CO2-Emission ggf. darin dann bereits angehoben wurde, weiß ich nicht. Möglich wäre das aber, da hast du Recht.


    Das verlinkte Forenthemas trifft aber leider dein Problem nicht ganz. Das ist ja nur relevant, falls beim Amt der falsche Wert genommen wird. ...

    Aus diesem Grund hatte ich das Thema auch verlinkt. Wenn der falsche Wert in die Zulassungsbescheinigung übernommen wird, würde dieser auch für die Grenze zur Versteuerung der privaten Nutzung des Dienstfahrzeugs herangezogen, genauso wie für die Kfz-Steuer.


    Fueinx

    Zwei Dinge sind also bei der Übernahme des Fahrzeugs zu prüfen:

    1.) Ist in der EG-Übereinstimmungserklärung (CoC) der "WLTP-Wert CO2-Emission" unter "Gewichtet, kombiniert" kleinerals oder gleich 50 g/km? Ist der Wert größer als 50 g/km, was sehr ungünstig wäre, kann das an einer EU-Typgenehmigung von 2025 liegen.

    2.) Wurde dieser Wert auch in die Zulassungsbescheinigung Teil1 übernommen.


    Es wäre schön, wenn du uns in dieser Sache auf dem Laufenden hältst.