Beiträge von Kuga-Stromer

    Nichts für ungut, aber dazu hätte ich gerne eine zweite Meinung.

    Ich habe gerade online im Handbuch nachgesehen und bin entsetzt, dass auch da der Modus "EV-laden" nicht mehr auftaucht. Wenn es wirklich so ist, halte ich das tatsächlich für einen großen und völlig unnötigen Nachteil des Facelift. Warum wird man jetzt gezwungen, die über die Leistungsverzweigung gewonnene elektrische Energie zeitnah zu verbrauchen, wenn es zu einem späteren Zeitpunkt innerorts sinnvoller wäre?

    ... Das einzige Problem, was Ford imho mit der Reichweite hat, ist die schlechte Winterreichweite, die sich gerne mal ganz schnell im Vergleich der Sommerrreichweite halbiert…man müsste die Heizung, die imho mit Abstand der größte Energiefresser sowohl beim Kuga PHEV als auch beim Mach E im Kurzstreckenverkehr darstellt, besser und effektiver in den Griff bekommen ...

    Das Problem mit der reduzierten Reichweite im Winter hat aber nicht nur Ford. Auch bei Ford kann man die physikalischen und chemischen Gesetze, nach denen eine Lithium-Ionen-Akku arbeitet, nicht ändern.


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    Die E-Heizung ist zudem nicht das größte Problem, wenn auch eine Wärmepumpe ein wenig Verbesserung bringen könnte. Ich bin aber froh, dass der Kuga PHEV überhaupt eine zusätzliche E-Heizung hat. Andere PHEV müssen den Verbrennungsmotor starten, wenn man die Heizung einschaltet.

    dass ein Autobahnprofil nicht zum PHEV passt, da ist der zuladbare Akku schlichtweg unnötig …

    Nur wohnen die wenigsten Menschen auf der Autobahn und haben meist auch Ziele außerhalb der Autobahn. Und für genau diese Wege innerorts ist der Akku eines PHEV ideal. Ich habe bei fast jeder Fahrt einen größeren Autobahnanteil und bin noch mit keinem Benziner oder Diesel sparsamer unterwegs gewesen.

    … Ich meinte natürlich die 11 kW Wallbox! Die muss ja nur angezeigt und nicht genehmigt werden. Wenn der Netzbetreiber also keine Genehmigung erteilen muss, kann er ja auch keinen Betrieb verweigern. …

    Ich meine selbstverständlich auch eine 11 kW Wallbox, denn eine solche betreibe ich. Und es stimmt, dass diese nicht genehmigt, sondern nur angemeldet werden muss. Bei dieser Anmeldung verlangt unser Netzbetreiber aber den Nachweis vom beauftragen Fachbetrieb (s.o.). Und selbstverständlich kann der Netzbetreiber den Betrieb verweigern, nämlich dann, wenn die verlangte Anmeldung nicht erfolgt ist. Das Verweigern des Betriebs erfolgt hier dann durch Stilllegung des Hausanschlusses.

    … ist aber ein in die Steckdose eingesteckter Ladeziegel gemäß der VDE-Vorschrift kein "Ladepunkt", sondern ein "ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel" …

    Diese Definition nach VDE wäre vielleicht ein Argument bei einem Rechtsstreit mit der Gebäude- und Hausratsversicherung, so die Installation fachgerecht durchgeführt wurde. Versicherungen regeln das aber in ihren Verträgen und Bedingungen oft anders als der VDE. So ist bei vielen Versicherungen das regelmäßige Laden eines E-Fahrzeugs als erhöhtes Risiko anzumelden. Bei manchen Versicherungen ist das nur beim Laden an einer Steckdose der Fall, während eine Wallbox in der Garage oder am Gebäude vertraglich bereits mitversichert ist. Letztere wurde ja im legalen Fall ohnehin von einem Fachbetrieb installiert und beim Netzbetreiber angemeldet. Ich kann nur jedem empfehlen, das mit seinem Versicherer zu klären.