Beiträge von Kunde1974

    Wenn der Kuga vom 25SC4 nicht unmittelbar vom KBA Rückruf betroffen ist, wird das KZB 23B64 anscheinend bei den PHEV "zur Kundenzufriedenheit" angeboten.

    Die Maßnahmen scheinen gleich zu sein: " Display Warnung wenn Batteriefehler erkannt wird und Laden automatisch auf 80% begrenzt".

    23B64 gilt m. E. gleichermaßen für Betroffene von 25SC4. Die meisten Betroffenen sind nur noch nicht informiert worden. Ob die Betroffenen durch 23B64 zufriedener werden, bleibt abzuwarten...

    Rückrufaktion 23B64 ein Software-Update für das Batteriesteuermodul (Battery Energy Control Module - BECM).

    Hat nichts mit dem aktuellen Rückruf zu tun. Völlig andere Nummer, hier 25SC4

    23B64 und 25SC4 betreffen dasselbe Problem "Brandgefahr des Hochvoltakku"! Dabei dient das neuere KZP 23B64 für den Rückruf 25SC4 als "Überbrückungshilfe" bis mit 25SC4 die endgültige Problemlösung ausgerollt wird. Durch das Update mit 23B64 ändern sich im BCEM Voreinstellungen für die Akku-Entladung beim Fahrbetrieb und die Fehlerdetektierung und -anzeige im Fahrzeug-Display. Da mir die Deutsch-sprachige Version noch nicht im Wortlaut vorliegt, möchte ich nur den Hinweis aus der Amerikanischen Version loswerden: Zur Verbesserung der Kundenzufriedenheit soll die elektrische Reichweite durch das Update verbessert werden. Meine Interpretation: Statt 80%-Ladung und Auto-EV wird die Entladung des Akkus und E-Motor-Leistung bei "Vollgas" automatisch gedrosselt. Weniger Leistung senkt den Stromverbrauch und steigert die theoretische Reichweite des Akkus. Dafür dürfte der Verbrenner häufiger aushelfen, um auf der Landstraße überholen zu können.

    Dann wird es nicht mehr lange bis nach D brauchen. Update durchführen und den Haufen Schrott verkaufen

    Lt. der reddit-Beiträge soll das update zum 2023er Rückruf "nur" das automatische Akku-Management-Modul betreffen, also nicht den Akku "nachbessern". Angeblich soll die Ladekapazität bei evtl. fehlerhaften Akkus vom Modul automatisch begrenzt werden. Bei unserem 2025er Rückruf steht, dass der Halter die Ladekapazität selbst begrenzen und nur noch den Auto-Modus für den Fahrbetrieb nutzen soll.

    Mein Kuga ist toll und keineswegs ein Haufen Schrott. Wenn überhaupt ist der asiatische Akku vom Zulieferer Schrott.

    Moin zusammen,

    wo habt ihr denn das mit den 120,- Euro Kulanz gelesen? Ich habe das Schreiben erhalten, da steht aber nichts von Kulanzzahlung.


    Sehr netter Kommentar kommt nicht mehr vor

    Ford bietet die Kulanzzahlung nicht ohne individuelle Reklamation an. Dasselbe gilt für die FORD-Vertragshändler. Das Kulanz-Angebot macht FORD nur, wenn der Kunde sich persönlich über die Betriebsbeschränkung durch den Rückruf und die Reduzierung der Ladekapazität und -reichweite individuell beim Kundenzentrum beschwert:

    kunden@ford.com

    Die Antwort von Ford auf meine Beschwerde:

    "Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die Ihnen durch die vorübergehende Einschränkung beim Laden entstanden sind.

    Bitte beachten Sie, die Hochspannungsantriebsbatterie Ihres Kuga Plug-In-Hybrids so zu laden, dass sie einen Ladezustand (SOC) von 80 % nicht überschreitet.

    Das Fahrzeug darf darüber hinaus nur im Auto-EV-Fahrmodus verwendet werden.

    Damit unsere Fachabteilung eine Entschädigung beziehungsweise eine Kulanzzahlung prüfen kann, bitten wir Sie, uns folgende Informationen vorab bereitzustellen:

    • einen Nachweis über das erhaltene Rückrufschreiben (aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlich),

    • Ein Bild der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) (aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlich),

    • sowie Ihre Bankverbindung zur Überweisung der Kulanzzahlung. (Name, Nachname, IBAN, BIC, Bank) "


    Viel Erfolg!

    Einfach mal in diesem Thread rückwärts lesen. Es gibt in dieser Rückruf Angelegenheit eigentlich nichts, was nicht schon mindestens einmal beschrieben und "durchgekaut" worden wäre.

    Und dann fußt der Inhalt dieses Threads mit den Abläufen auf dem Rückruf 24S79, wo der ganze Kladderadatsch auch schonmal geschrieben wurde. Man kann doch nicht davon ausgehen, das der persönliche Beginn des Mitlesens der Forums Urknall sein muss.

    Regelmäßig kommt jemand ums Eck und treibt die selbe Sau durch's Dorf. 😉

    Grüße aus dem Ruhrpott

    Andererseits ist dieser Thread inzwischen 69 Seiten lang mit jeweils ca. 9 Beiträgen. Da kann ein Alt-Meister dem Neuling vielleicht mal nachsehen, dass er sich aufgrund des interessanten Themas einloggt und nicht vor seiner ersten Frage bereits alle ca. 600 Beiträge gelesen hat oder gar die noch mehr Beiträge zum noch älteren Vorgänger-Rückruf. Olivers Kuga treibt mitnichten dieselbe Sau durch's Dorf, sondern belegt das objektive Informationsdefizit der allermeisten Kuga-Kunden von FORD. Das ist aber nicht von Kuga-Kunden, sondern von FORD verursacht.

    ich meine chinesische Autobauer und nicht Batteriehersteller. Die werden ebenso vom KBA zum Rückruf aufgefordert, wenn eine Brandgefahr droht. Vermutlich arbeiten die chinesischen Autobauer nur 1.Wahl-Batterien ein, weil sie vor Ort einen kurzen Draht zu den Batteriebauer haben. BMW bekommt die 2.Wahl, von denen hört man auch nichts. Und der Rest den Rest.

    Zurück zum Thema: Ford verbaut Batterien koreanischer und Japanischer Konzerne mit jeweils Fabriken irgendwo, bspw im vorliegen Rückruf von Samsung, mutmaßlich aus Ungarn. Nur die sind für den Kuga-Rückruf relevant. Die proprietären Nissan-Akkus, die seit mehr als 10 Jahren in 3 Leaf-Modelle verbaut werden, waren nie auffällig, die Technik scheint also beherrscht. Es gibt also eine Baureihen-Problem eines spezialisierten Herstellers, von dem Ford selbst als Kunde betroffen ist. Wir haben m. E. kein grundsätzliches Thema zur Akku-Technik, keine Thema zur Ford-Technik-Kompetenz. Wir haben m. E. nur das Thema zur Ford-Kundenkommunikation und Ford-Gewährleistung für die Fehlerfreiheit einer Komponente aus seiner (Zu-) Lieferkette.

    Die Rückrufe zu der Akkuthematik kamen aber doch bis jetzt alle von Ford und nicht vom KBA.

    Die Rückrufe sind erstmal "Eigeninitiative" des Werks zu "Verbesserungsangeboten" zu Gunsten des Kunden, egal ob über KBA oder vom Hersteller selbst mitgeteilt. Der zivilrechtliche Prozess beginnt mit einer Rüge des Kunden für einen Mangel. Die Rückrufaktion selbst begründet m. E. den zivilrechtlichen Prozess nicht, so lange der Kunde keinen Mangel rügt.