Beiträge von Kunde1974

    Na ja, die Diskussion hatten wir ja schon mal…

    Ich denke immer noch, grundsätzlich bin ich da völlig bei dir, ABER:

    Wenn ich nicht auf 100% laden darf, sehe ich zwar die grundsätzliche Betriebsfähigkeit nicht in Gefahr, aber dennoch funktioniert ja das Fahrzeug nicht so, wie es beschrieben ist - und das sehe ich schon als Mangel.

    Man kann ja mal dennoch mit der Begründung, dass man nicht bis 100% laden kann und damit einen Mangel erkennt, den Händler mit einer angemessenen Frist zur Nachbesserung auffordern. Ist die Frist verstrichen, auch noch eine zweite Frist zur Nachbesserung und dann eine Rückabwicklung ins Spiel bringen…

    Hat man keinen kompromissbereiten Händler, wird aber an einer Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes nicht vorbeikommen - und einem langen Atem…🫣

    Man darf laut Rückrufschreiben 100% laden, 80% sind eben nicht zwingend formuliert. Ich lade daher auch mängelfrei weiter 100%...

    Also.... Grundsätzlich müssten!!! Deine Gewährleistungsrechte gelten. Es ist ja ein (sicherheitsrelevanter) Mangel vorhanden. Bestätigt ja sogar der Hersteller. Du musst den Händler über diesen Mangel informieren und ihm eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung setzen. Wenn diese Mangelbeseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgreich ist, kannst du weiterführende Ansprüche, wie Preisminderung oder gar Rücktritt vom Kaufvertrag versuchen. Ein Mangelfreies Fahrzeug würde aktuell alle Kuga PHEV der Baureihe seit 2019 ausschließen, da alle von dem Problem betroffen sind.


    Mein Händler ist allerdings eher nicht gewillt einen Sachmangel anzuerkennen, obwohl ja vom Hersteller einer offiziell bestätigt ist. Ich gehe in meinem Fall zur Zeit eher von einem unschönen Verlauf aus. Für mich steht allerdings fest, dass ich keinen Ford mehr bekommen werde und mir deshalb auch ein solcher Verlauf egal sein kann.

    FordiKug: Das war kein guter Rat: Die Gewährleistungspflicht gilt für das jeweilige Einzelprodukt. Es gibt keinerlei Hinweise, dass alle KUGA PHEV einen Mangel aufweisen, da bisher nur ein Promille-Bruchteil von 10-tausenden KUGA über mehr als 5 Jahre weltweit defekt war. Der Hersteller hat mit dem Rückrufschreiben keineswegs eine tatsächlichen Mangel an allen oder einem bestimmten Kfz und auch nicht an einem bestimmten Akku seiner Zulieferer bestätigt oder auch nur konkludent eingeräumt. Dein Händler hat m. E. gar keinen vernünftigen oder juristischen Grund, einem Sachmangel anzuerkennen. Der müsste ja bekl..pt sein und seine Existenz für die Konzerne auf's Spiel setzen.

    In deinem Schreiben steht etwas von einer Software, die etwas erkennen soll? Komisch. Bei mir steht nur etwas davon, dass an einer Lösung des Problems gearbeitet wird und ich in einem gesonderten Brief darüber informiert werde, wenn eine Lösung verfügbar ist und ich dann einen Servicetermin bei meinem Händler für kostenlose Reparaturen machen soll.

    Sorry, im postalischen Rückrufschreiben ist das Software-Update nicht konkret bezeichnet. Mein Irrtum beruht auf den online-Veröffentlichungen von Ford und dem KZP 23B64 zum gleichen Thema. Diskussion zum KZP 23B64 für den Kuga, Brandgefahr des Hochvoltakku

    Es IST ein sicherheitsrelevanter Mangel, sonst würde es nicht als ProduktSICHERHEITSrückruf veröffentlicht werden. Dann würde man es als Servicemaßnahme umschreiben. Das klingt deutlich weniger dramatisch. Und dann wäre keine Nutzungseinschränkung, egal wie geringfügig die für einige Leute erscheinen mag, empfohlen worden.

    Mein Kuga ist vom "Rückruf" betroffen, weil sein HV-Akku fehlerhaft sein könnte. Trotz behördlicher Beteiligung des strengen KBA am "Rückruf" muss ich nichts tun, sondern soll nur bis zu 80% laden und auto-EV wählen und abwarten. Ich warte also ab. Dadurch wird meine Nutzung garnicht eingeschränkt

    Die Kanzlei hat zwar in einem außergerichtlichen Vergleich mit einem FFH eine Fahrzeugrückgabe verhandelt und das als Erfolg veröffentlicht. Juristisch hat sich in diesem erstinstanzlich angeklagten Fall nur ein kleines Autohaus gegenüber dem professionellen Dauer-Verbands-Kläger "ergeben", um jahre-lange Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Es gibt keinen einzigen Präzendenzfall des Deutschen Gerichtswesens für ein Rückabwicklungsanspruch für eine abstrakte Gefahr eines Mangels.

    Es ist interessant zu sehen wieviele Leute sich noch für Ford einsetzen und diesen erheblichen Mangel herunterspielen....

    Wenn ein Rückruf über das KBA läuft ist es ein meist sicherheitsrelevanter Mangel....

    Das bestätigt Ford auch selbst (siehe Screenshot)....

    Da der Mangel höchstwahrscheinlich nicht dauerhaft und ausreichend über eine Software Update behoben werden kann, rechne ich mit einer Rückabwicklung.

    Ich habe das Zitat auf die Punkte zusammengefasst, auf die ich antworte:

    Ich setze mich nicht für Ford ein, wenn ich auf Tatsachen hinweise: Mit dem Rückrufschreiben habe ich keinen Hinweis von Ford auf einen erkannten Mangel an meinem Fahrzueg erhalten, sondern lediglich den Hinweis, dass Ford an einem Software-Update arbeitet, das erkennen soll, ob mein Fahrzeug, speziell der HV-Akku einen Mangel aufweist, der bisher in ca. 7 Jahren bei einem niedrigen Promill-Anteil der Baureihe aufgetreten ist. Niemand weiß, ob mein Kuga einen Mangel hat, erst recht kann ich daher keinen "erheblichen Mangel" herunterspielen. Ich bitte um Verständnis, dass ich mich durch diese Unterstellungen und tendenziösen Formulierungen im ersten Satz des Zitats zu meiner vermeintlich Parteilichkeit ziemlich ärgere, da sie mich persönlich betreffen und nicht den Sachverhalt.

    Der 2. Satz ist daher entlarvend: "...meist...Mangel", also nur statistisch "mutmaßlich"!

    Der 3. Satz ist objektiv falsch: Der Screenshot enthält nur die allgemeine Definition eines Rückrufs und den einschränkenden Satz (Zitat!): "Es kann erforderlich sein, dass Sie Ihr Fahrzeug zur Wartung zum Ford-Partner bringen müssen". Ford bestätigt damit nur, dass da vielleicht was kommen könnte, aber doch keinen konkreten Mangel meines Kuga!

    Wie wenige hundert Posts versucht haben zu erklären: Das angekündigte Software-Update soll die Überwachung von Indizien für einen statistisch nicht auszuschließenden potenziellen Mangel an meinem Kuga verbessern.

    Vor diesem Hintergrund lade und fahre ich meinen Kuga weiter wie bisher, warte auf den Rückruf zum konkreten Update und die 120 € von Ford.

    Zum 4. Satz: Viel Glück mit der Rückabwicklung!

    In diesem Forum setze ich meine Kenntnisse, Erfahrungen und Meinung nicht für oder gegen Ford oder einen anderen Konzern ein, sondern äußere Diskussionsbeiträge zu einem Sachthema zwischen Kuga-Haltern.

    FORD spricht im Rückrufschreiben im Einvernehmen mit dem KBA, dass (Zitat!) "Zellen ... einen internen Kurzschluss entwickeln könnten". Von einem Defekt des der individuellen Gewährleistung des jeweilgen Verkäufers unterliegenden bestimmten Fahrzeugs oder Akkus ist im Ford-Schreiben keine Rede, siehe oben! Der letzte Satz im Rückrufschreiben legt lediglich uns Haltern nahe, andere Nutzer unseres individuellen Fahrzeugs entsprechend des Schreibens in die Nutzungshinweise einzuweisen, Ein technischer Defekt des Akkus in meinem Kuga wird damit weder technisch noch juristisch von FORD konkret bestätigt.