Beiträge von Kunde1974

    Wenn das Rückrufschreiben nicht auf den selben Namen läuft wie die Zulassungsbescheinigung wirst du wenig Erfolg haben.

    Warum wartest du nicht einfach den Eingang des Rückrufschreibens ab?

    Beim 1. Rückruf gingen die Schreiben auch stark verzögert zu.

    Außerdem schriebst du hier in deinem 1. post, dass dein Kuga eine Tageszulassung war, also aus 2. Hand. Möglicherweise ging das Schreiben an den Erstbesitzer und der hat den Weiterverkauf noch nicht rückgemeldet.

    Grüße aus dem Ruhrpott

    Genau: Vorhalter war der Ford-Händler, daher habe ich ihn angeschrieben und von ihm den Rückruf erhalten, weil meine FIN sowohl von mir im Internet als auch von ihrm im Ford-System als Treffer für den Rückruf ausgewiesen ist. Sollte das dem Kundenzentrum nicht reichen, frage ich dort an, warum ich mich an die Betriebsbeschränkungen halte sollte,. Das ist alles hübsch bürokratisch. Ich habe jedenfalls meine Ansprüche gestellt, egal wie lange das Kundenzentrum für die abschließende Bearbeitung braucht. Ich gebe hier Bescheid, wenn sich was tut.

    ...die Antwort vom Kundenzentrum auf meine "120-Euro-Frage" (Auszug!):


    "...Damit unsere Fachabteilung eine Entschädigung beziehungsweise eine Kulanzzahlung prüfen kann, bitten wir Sie, uns folgende Informationen vorab bereitzustellen:

    • einen Nachweis über das erhaltene Rückrufschreiben (aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlich),

    • Ein Bild der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) (aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlich),

    • sowie Ihre Bankverbindung zur Überweisung der Kulanzzahlung. (Name, Nachname, IBAN, BIC, Bank) ..."


    Die datenschutzrechtlichen Gründe konnte ich nicht ergründen bzw. unter die DSGVO subsumieren. Das Rückrufschreiben habe ich aus dem Internet kopiert, da ich den Rückruf für meine FIN ja auch nur online und vom FFH erfahren habe. Alles nicht so einfach...

    In meiner Familie laufen 3 Kuga PHEV, die lt. Datum der EZ in den Bauzeitraum des Rückrufs passen könnten, so genau weiß man als Halter ja nicht, wann das Auto tatsächlich montiert worden ist. Über Ford.de habe ich festgestellt, das meine FIN unter den Rückruf fallen soll, auf Nachfrage beim FFH hat er das laut seinem Online-Anschluss an's Ford-System bestätigt. Einen Rückrufbrief von Ford habe ich noch immer nicht erhalten. Zum zweiten Fahrzeug in der Familie habe ich bei Ford.de keinen Rückruf zur FIN gefunden und derselbe FFH vor 2 Wochen mitgeteilt, dass das Fahrzeug nicht vom Rückruf betroffen sei. Gestern hat der Fahrzeughalter dennoch den Rückrufbrief von Ford erhalten. Zum dritten Fahrzeug liegen noch keine "Treffer" vor.

    Meine Bewertung: Die Rückrufe werden sehr schleppend verarbeitet und noch schleppender an die FFH und uns Kunden kommuniziert. Dementsprechend erreichen die "Sicherheitsanweisungen" von Ford für betroffene Fahrzeuge die Kunden vor Allem in Abhängigkeit von der Trägheit der Information mit inzwischen monatelanger Verzögerung oder gar nicht?

    Verstehe ich das richtig?

    Wenn der Akku plötzlich länger lädt und das Ladegerät mehr KWh in den Akku pumpt (als bisher), könnte das darauf hinweisen, dass aufgrund von zu hoher Abweichung, Zellen über Widerstände entladen werden?


    Zählt das dann schon als "Defekt"?

    Die Frage beruht auf mehreren falschen Annahmen. Technisch und rechtlich ist das keine Grundlage für die Begründung eines Defekts oder (juristisch) eines Sachmangels.

    Es gilt das Prinzip "das schwächste Glied in der Kette gibt den Ton an"..."und die eine, schon volle Zelle evt. "überladen" weil nicht ausbalanciert wird."

    Genau, weil das schwächste Glied den Ton angibt, wird das "Überladen" einer vollen Zelle durch ein funktionierendes BMS ausgeschlossen und dadurch erstmal vorsorglich die Ladekapazität an dieses schwächste Glied angepasst. Das muss dann überprüft und erforderlichenfalls händisch vom Hersteller oder Lieferanten koriigiert werden.

    "Die Vorgehensweise mehrfach komplett entladen und wieder aufladen funktioniert bis zu einem bestimmten Punkt auch." Sorry, ich hatte wohl nicht detailliert genug geschildert, was bei meinem Solar-Akku das Problem war: Das regelmäßige Balancing durch den Akku-Manager funktionierte nicht mehr richtig, weil der PV-Überschuss in der dunklen Jahreszeit längere Zeit keine vollen Ladungen mehr ermöglicht hatte und der Speicher "untenrum" dümpelte. Die o. g. Vorgehensweise war daher die Methode, das BMS "händisch" zu umgehen, um das vorzeitige Abriegeln des Ladevorgangs zu beheben. Ich wollte damit die Frage beantworten, ob die 80%-Regel dem Akku gefährlich werden könnte: Nein, höchstens dem automatischen Balancing! Dann müsste Ford anschließend auch mal händisch ran.

    Zum Balancing und "80/20-Grundsatz": In unserem Vollzeitstromer wird der Akku seit sechs Jahren bzw. 67 000 Km nahezu immer voll geladen. Beim letzten Akku-Test durch Nissan zeigte der Akku keine messbare Degradation. Die tatsächliche Reichweite hat sich ebenfalls nicht erkennbar geändert. In meinem Keller steht ein Speicher, der von Ende Februar bis Anfang November seit 3 Jahren täglich komplett geladen wird, in den übrigen Monaten nahezu täglich kmplett entladen wird. Bis auf eine Woche im vergangenen Frühjahr hat er immer 8,4 kWh für eine volle Ladung "gezogen". In dieser einen Woche bemerkte ich ein schleichend Kapazitätsrückgang, daraufhin hat der Hersteller per Fernwartung den kurzfristig mehrfach "balanced", heißt: zwangsentladen und -beladen, seitdem wieder 8,4 kWh. Außerdem der Hinweis: wie diese beiden Akkus hat auch mein Kuga-Akku eine "Reserve", da seine Kapazität brutto erheblich größer ist als die vom Fahrer nutzbare Kapazität. Daher halte ich die vorübergehende 80%-Regelung von Ford für völlig harmlos.