Beiträge von Kunde1974

    Weiß jemand, wie es mit Gewährleistung gegen den gewerblichen Verkäufer aussieht, wenn das Fahrzeug innerhalb der letzten 12 Monate gekauft wurde? Ford bestätigt ja schließlich einen Mangel am Fahrzeug an der Antriebsbatterie. Gerade bei den ersten Fahrzeugen, die vielleicht schon 150000km oder mehr drauf haben, könnte man auf die Art ja an einen neuen Akku kommen.

    https://www.justiz.nrw/BS/recht_a_z/G/Gewaehrleistung Die offizielle, juristische Einordnung des Justizministeriums ist vielleicht hilfreicher als die schwammige Google/Gemini-AnTwort. Nein: Ford hat mit dem Rückruf keinen Mangel anerkannt! Ford hat im Einvernehmen mit dem Kraftfahrtbundesamt erklärt, dass in Ausnahmefällen ein Mangel an weniger als 1 Promille der Akkus vorliegen könnte. Ford hat darüber hinaus in 7 berichteten Einzelfällen Mängel berichtet. Da ist für uns zehntausende KUGA-Halter juristisch völlig irrelevant. Ein Fahrzeugkauf innerhalb der letzten 12 Monate mit 150000km oder mehr als reales Gewährleistungsbeispiel kann nur von der KI oder einem Chatbot fantasiert werden.

    ...hab' mir die Rückrufe angesehen: Die betroffenen Fahrzeuge:

    Nissan North America hat eine Rückrufaktion für 19.077 Nissan Leaf der Baujahre 2021–2022 gestartet. Die Akkus könnten bei DC-Ladevorgängen überhitzen. Die Händler werden die Batteriesoftware aktualisieren.

    Betroffen sind Fahrzeuge, die zwischen dem 3. November 2020 und dem 23. Mai 2022 im Nissan-Montagewerk in Smyrna gebaut wurden – und auch nur jene Exemplare, die über den „Level 3“-Schnellladeanschluss verfügen. Als Level 3 werden in den USA Schnellladevorgänge (also in der Regel an DC-Ladern) bezeichnet. Level 1 und Level 2 sind unterschiedlich schnelle AC-Ladevorgänge zu Hause oder an öffentlichen Wechselstrom-Säulen.

    Ergo: nicht die Akkus waren damals das Problem, sondern ausschließlich das Schnelllademangement mit einem spezifischen Software-Stand. Die Akkus sind nach meiner Kenntnis nach dem Software-Update immer noch risikofrei im Betrieb. Mein 6 Jahre alter Leaf 40 war und ist nicht betroffen.

    Ich fahre den Leaf40 seit 2020 und habe keinen Rückruf erhalten. Einziges Ersatzteil: Ein Satz Scheibenwischerblätter.

    Wenn man versucht ein Hardwareproblem mit einer neuen Software zu beheben dann ist das keine Vertuschung sondern eine glatte Verarschung :cursing:

    Ford versucht nicht, "ein Hardwareproblem mit einer neuen Software zu beheben", sondern das potenzielle Hardwareproblem Akkugenau zu identifizieren, Das halte ich für sachgerecht. Es wäre m. E. nicht sachgerecht, umweltfeindlich und wirtschaftlich unsinnig, auf Verdacht zehntausende Akkus zu tauschen, wenn nur wenige Akkus tatsächlich gefährliche Mängel hätten.

    Eindeutig nein: Ford hat den eventuellen Mangel gestanden und nicht vertuscht. Die Ford-Software soll die Hardware-Probleme des Akku-Lieferanten identifizieren und ggfs. nachbessern. VW hat absichtlich getäuscht und den von der eigenen Entwicklungsabteilung zu verantwortenden Produktmangel bewusst vertuscht. Ich bin ziemlich sauer über den erneuten Rückruf. Der Vergleich mit dem Diesel-Skandal ist aber nicht fair.

    Beim Diesel-Skandal mit dem VW-Motor gab es einen gewaltigen Unterschied in der Sache: Es ging um eine absichtliche Täuschung des Herstellers gegenüber Handel und Kunden mit nachgewiesenen Vorschriftenverletzungen des Herstellers gegen die gesetzlichen Zulassungsvorschriften vor der Markteinführung der VW-Modelle. Das ist bei von Akku-Zulieferern verursachten und nach meiner Einschätzung weder beabsichtigten noch vertuschten technischen Problemen überhaupt nicht vergleichbar.

    Aus einigen Posts habe ich entnommen, dass bereits anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen wird. Andere überlegen wohl noch, ob juristischer Beistand Sinn macht. Diverse Kanzleien werben explizit mit Erfolgen bei Rückrufen und insbesondere um die zehntausende, wiederholt betroffenen PHEV-Kuga-Halter beim Rückruf 25SC4. Eine Kanzlei hat dazu bei "presseportal" eine Meldung zum abschließenden Ergebnis eines eigenen Verfahrens veröffentlicht. Vielleicht hilft die von der Kanzlei formulierte Erfolgsmeldung über ihren außergerichtlichen Vergleich mit dem Ford-Händler Forumsmitgliedern beim Überlegen, s. Anlage!

    Wir leben und fahren mit unserem 2. Kuga überwiegend im Rheinischen Braunkohlerevier mit dem "Strukturwandel", der permanent die regionale Verkehrsinfrastruktur ebenfalls wandelt. Mit unserem Kauf des teuren on-board-Navi habe ich sauer verdientes Geld für eine vernünftige Verkehrsführung durch das Ford-Produkt investiert und sogar die kostenpflichtige "Echtzeitnavigation" in Kauf genommen. Nützt mir bis heute garnix, weil der Kartensatz im Sync3 völlig veraltet ist, FORD seit 2 Jahren für mein Auto auf der HP behauptet, dass für mein Gerät kein Karten-Update verfügbar sei. Die Folge: "Routenführung" abseits von Straßen, Navi-Hinweise "zu einer Straße zu navigieren", keine Umleitungsvorschläge oder gar Neuberechnung von Ersatzstrecken oder Neubaustraßen usw. Klar kann ich mein Handy koppeln. um Ford's Versagen beim Navi zu kompensieren, das stand aber nicht im Vertrag und ist kundenfeindliche Leistungsverweigerung.

    Mit Google-Maps wäre ich allerdings auch schon falsch in die Einbahnstraße gefahren, habe das Schild aber ganz anlaog vorher erkannt.